Was ändert sich 2022 … … bei Kommunikation, Reise und Verträgen?
29.12.2021, 06:20 Uhr
Briefporto wird erhöht.
(Foto: imago images / photothek)
Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2022 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen werden für Kommunikation, Reisen und Kontrakte wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.
Deutsche Bahn bereits mit Winterfahrplan am Start
Bereits seit dem 12. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn (DB) ein neuer Fahrplan. Der Winter-Fahrplan ist bis zum 11. Juni 2022 gültig. Die Tickets werden im Fernverkehr mit dem neuen Fahrplan um durchschnittlich 1,9 Prozent teurer. Fahrkarten zum Super-Sparpreis und Sparpreis soll es unverändert ab 17,90 Euro beziehungsweise 21,50 Euro geben. Der Flexpreis und die Preise für Streckenzeitkarten verteuern sich aber um durchschnittlich 2,9 Prozent an. Auch Bahncards werden 2,9 Prozent teurer.
Im Nahverkehr steigen die Preise um durchschnittlich 1,7 Prozent, Monats- und andere Zeitkarten sowie Einzeltickets ziehen um 1,9 Prozent an, so der Verbund der Regionalbahnen (TBNE). Laut TBNE sind zumindest im Nahverkehr nur rund ein Fünftel der Kunden von den höheren Ticketpreisen betroffen: 80 Prozent der Passagiere und damit auch die meisten Pendler nutzten Züge der Verkehrsverbünde gerade in den Metropolen, die eigene Preise machen. Die übrigen Regionalverkehre werden von der Deutschen Bahn, aber auch von Konkurrenten betrieben.
Als Grund für die Erhöhung nannten die Deutsche Bahn gestiegene Betriebskosten und die Corona-Krise, die insbesondere den Nahverkehr hart getroffen habe. Insgesamt liege die Erhöhung aber deutlich unter der Inflationsrate. Auch die Verkehrsverbünde würden im Vergleich ihre Tarife stärker anheben. Abgesehen davon plant die Bahn weitere ICE-Sprinter-Züge einzusetzen, welche Großstädte schneller verbinden. Auch beinhaltet der Winterfahrplan neue Verbindungen ins Ausland, darunter auch Nachtzüge.
Kein Ticketkauf mehr beim Schaffner
Ab dem 1. Januar gibt es beim Zugpersonal der Deutschen Bahn keine Tickets mehr. Bisher können Papierfahrkarten im ICE oder Intercity auch nachträglich, gegen einen Aufpreis von 17 Euro, noch bei der Zug-Crew gelöst werden. Ausgenommen vom Verkaufsstopp sind ab 2022 lediglich noch Schwerbehinderte. Sie sollen auch weiterhin ihre Tickets beim Zugpersonal bekommen und dann im Nachgang eine Rechnung erhalten.
Wer ab dem neuen Jahr ohne Fahrkarte in einen Fernverkehrszug steigt, muss für das "erhöhte Beförderungsentgelt" teuer bezahlen. Laut Gesetz wird der doppelte Fahrpreis fällig, mindestens aber 60 Euro. Mit 250 bis 300 Euro kann das erhöhte Beförderungsentgelt bisweilen doppelt oder dreifach so hoch sein wie ein vorab gekauftes Sparpreis-Ticket mit Zugbindung.
Allerdings können nach wie vor bis 10 Minuten nach der Abfahrt (auch bei Verspätung) digitale Tickets über die DB-App oder die Bahn-Website gebucht werden. Dabei gilt eine Frist von zehn Minuten nach Abfahrt.
Kürzere Kündigungsfristen
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher oder Verbraucherinnen die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, sie können die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen. Durch das Gesetz werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Beweislastumkehr im Kaufrecht
Für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Dies hat für Verbraucher den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
Neuer Kündigungsbutton
Schließen Verbraucher ab dem 1. Juli 2022 einen Laufzeitvertrag über eine Homepage ab, muss ihnen dann hier auch die Möglichkeit eingeräumt werden, diesen durch einen Kündigungsbutton wieder zu kündigen. Dadurch sollen entsprechende Verträge künftig schneller und leichter wieder beendet werden können.
Porto wird erhöht
Zum 1. Januar plant die Deutsche Post höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden ab 2022 jeweils 5 Cent mehr verlangt. Die Postkarte kostet dann 70 statt 60 Cent, der Standardbrief 85 statt 80 Cent.
Verbrauchervertrag über digitale Produkte
Da immer mehr digitale Produkte zu haben sind, wird ein neuer Vertragstyp "Verbrauchervertrag über digitale Produkte" ab Januar 2022 eingeführt. Digitale Produkte sind danach digitale Inhalte und Dienstleistungen sowie personenbezogene Daten und körperliche Datenträger. Erfasst hiervon sind zum Beispiel Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software, soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste, Musik-CDs oder DVDs.
Erstmals werden für diese Produkte eigene Gewährleistungsrechte festgelegt. Bei digitalen Produkten können Verbraucher demnach zwei Jahre Mängel reklamieren. Auch hier gilt eine einjährige Beweislastumkehr. Nicht erfasst vom neuen Vertragstyp sind sonstige Dienstleistungen, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Somit haben Käufer, wenn eine Software fehlerhaft ist, eine App nicht richtig funktioniert oder ein Streamingdienst ruckelt, die gleichen Rechte wie beim Kauf anderer Produkte.
Quelle: ntv.de, awi