Berlin & Brandenburg Landgericht Berlin verhandelt über Räumungsklage gegen AfD
19.09.2025, 03:33 Uhr
Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. Laut Vermieter hätte die Partei für die Fete um Erlaubnis fragen müssen. Nun trifft man sich vor Gericht.
Berlin (dpa/bb) - Der Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf beschäftigt am Freitag (10.00 Uhr) das Landgericht Berlin. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine Räumungsklage eingereicht, sie will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden.
Hintergrund ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Die Eigentümerfirma kündigte der AfD deswegen sowohl nach Angaben der Partei als auch nach Gerichtsangaben fristlos.
Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Man werde sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, hieß es von der AfD Ende Mai. Die Mietverträge laufen nach Angaben der Partei bis 2027.
Ob es am Freitag im Landgericht schon eine Entscheidung über die Räumungsklage gibt, ist offen. Es sei aber denkbar, sagte eine Gerichtssprecherin.
Quelle: dpa