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Hamburg & Schleswig-Holstein Prozessbeginn nach tödlichem Messerangriff im Stadtpark

Im April sollen zwei junge Männer im Hamburger Stadtpark rund 100 Mal auf einen 18-Jährigen eingestochen haben. Jetzt stehen die beiden vor Gericht. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

Hamburg (dpa/lno) - Es war eine unfassbare Tat, die Hamburg im Frühjahr schockierte: Zwei junge Männer sollen am 16. April einen 18-Jährigen mit 100 Messerstichen im Stadtpark getötet haben. Ein halbes Jahr nach diesem Messerangriff hat vor dem Landgericht der Prozess gegen die beiden Angeklagten im Alter von 18 und 19 Jahren begonnen. Die große Jugendkammer verhandelt laut Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes. 

Die beiden Angeklagten sollen einen 18-jährigen Bekannten in den Park gelockt und betrunken gemacht haben. Im Anschluss sollen sie auf den durch den Alkohol beeinträchtigten Mann eingestochen haben. Der 18-Jährige habe dabei rund 100 Stichverletzungen im Kopf, Hals und im Bereich des Unterkörpers erlitten. Passanten fanden die Leiche des jungen Mannes kurze Zeit später in einem Gebüsch in der Nähe eines Planschbeckens. Die beiden Männer wurden kurz nach der Tat festgenommen. 

19-Jähriger soll aus Mordlust gehandelt haben

Dem 19-jährigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, aus Mordlust gehandelt zu haben. So soll er sich vor der Tat mit der Tötung eines Menschen beschäftigt und entsprechende Varianten im Freundeskreis erörtert haben. Das gehe aus Zeugenaussagen hervor, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Außerdem habe der 19-Jährige in der Haft versucht, sich mit dem Mord zu profilieren. 

Zu Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit im Interesse der Heranwachsenden ausgeschlossen. In dem Prozess kämen auch die Lebensumstände der Angeklagten zur Sprache, "was eine Bloßstellung und Stigmatisierung" nach sich ziehen könnte, sagte der Vorsitzende Richter. Zum Tatzeitpunkt seien beide 18 Jahre alt gewesen, sie hätten eine erhebliche, dauerhafte körperliche Behinderung und psychische Störungsbilder, "die nicht öffentlich erörtert werden sollen".

Angehörige sitzen den Angeklagten gegenüber

Als die beiden Angeklagten in den Saal geführt wurden, machten sie einen eher unbeteiligten Eindruck. Der 19-Jährige trug ein weißes T-Shirt, eine schwarze Hose und dunkle, kurz geschorene Haare. Der andere trug einen blauen Anzug und hatte die blonden Haare über der Stirn aus dem Gesicht gekämmt. Ihnen gegenüber saßen mehrere Nebenkläger - Angehörige des getöteten Jugendlichen. Der Richter empfahl ihnen, nicht anwesend zu sein, wenn die Rechtsmediziner ihren Bericht vorstellen - das könne eine große Belastung sein.

Das Gericht hat zunächst 15 Verhandlungstage bis zum 11. Februar angesetzt. Sollten die beiden Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, könnten sie laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 15 Jahren erhalten.

Quelle: dpa

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