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Mecklenburg-Vorpommern Fußfessel für Gewalttäter - MV verbessert Opferschutz

Elektronische Fußfessel gegen Wiederholungstäter: Opfer häuslicher Gewalt sollen in MV besser geschützt werden. Genutzt wird Technik, die Alarm schlägt, bevor Schlimmeres passiert.

Schwerin (dpa/mv) - Nach schweren Fällen häuslicher Gewalt sollen Täter künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Damit soll die Einhaltung von Auflagen wie Rückkehrverboten besser überwacht werden können. Das Kabinett in Schwerin brachte auf seiner Sitzung am Dienstag die dafür notwendige Änderung des Landespolizeigesetzes auf den Weg. Die Regierung reagiert damit auf die Zunahme häuslicher Gewalt und strebt nach eigenen Angaben einen besseren Schutz der meist weiblichen Opfer an. 

Nach Angaben von Innenminister Christian Pegel (SPD) wird es mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch möglich, dass bedrohte Angehörige sofort automatisch gewarnt werden, sobald sich der Intensivtäter trotz Verbots nähert. "So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt", zeigte sich Pegel überzeugt. Nach seinen Angaben wird der Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, kurz Polizeigesetz, nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Hohe Zahl von häuslichen Gewalttaten 

Nach Angaben des Ministers wurden 2024 in Mecklenburg-Vorpommern wie schon 2023 insgesamt mehr als 5.000 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst. Das seien knapp 1.400 mehr gewesen als etwa im Jahr 2016. "Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt erfordern entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern", erklärte Pegel.

Neben den bisherigen Konsequenzen wie Wohnungsverweise und Rückkehrverbote soll es künftig erweiterte Kontaktverbote geben, die sich auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste erstrecken. Darüber hinaus soll die Polizei dem neuen Gesetz zufolge auch gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern. Ergänzt werde das gesetzliche Maßnahmenpaket durch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen sowie operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarndokumenten.

Erleichterte Handyortung bei Vermisstensuche und in Notfällen

Wie Pegel weiter mitteilte, sollen bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen künftig auch Standortdaten über die Ortung von Mobiltelefonen genutzt werden. Zudem soll es auch eine rechtssichere Standortbestimmung für Notrufe an die 110 geben. 

Ziel sei, Menschen in Gefahr auch durch die Polizei schneller lokalisieren zu können, zum Beispiel, wenn diese den Standort selbst nicht mehr mitteilen können. "Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Gewalttaten, Unfällen oder medizinischen Notfällen, zählt jede Minute", betonte Pegel.

Quelle: dpa

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