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Nordrhein-Westfalen NRW verlängert Freiversuchsfrist im Jurastudium

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Sommersemester 2020 wird wegen der coronabedingten Widrigkeiten bei der Freiversuchsfrist im Jurastudium nicht angerechnet. Das teilte das Düsseldorfer Justizministerium am Freitag mit. In diesem Semester erbrachte Prüfungsleistungen könnten aber anerkannt werden.

Die nach Abstimmung mit anderen Ländern getroffene Entscheidung solle Chancengleichheit aller Prüflinge sicherstellen, erläuterte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). "Ich freue mich, dass die Studierenden nun Planungssicherheit haben und trotz der widrigen Umstände im Sommersemester 2020 motiviert ihr Studium fortsetzen können", teilte er mit.

Im Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalens heißt es: "Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen."

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