Regionalnachrichten

Rheinland-Pfalz & Saarland Brandstiftung am Haus einer Freundin - Haftstrafe für Mann

Im Hunsrück-Ort Oberheimbach zündet der Landwirt, der auch bei der Freiwilligen Feuerwehr war, eine Sauna an. Diese stand neben dem Haus seiner Bekannten, mit der er eine Beziehung wollte.

Mainz (dpa/lrs) - Wegen achtfachen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung ist ein Mann vom Landgericht Mainz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 41 Jahre alte Landwirt, der auch bei der Freiwilligen Feuerwehr war, hatte im Februar in Oberheimbach im Kreis Mainz-Bingen eine Sauna neben einem Wohnhaus angezündet. Die Flammen griffen auf das Gebäude über, in dem unter anderem eine 42-jährige Freundin des 41-Jährigen wohnte. Der Mann hatte sich eine Liebesbeziehung mit der Frau gewünscht, sie hatte das abgelehnt.

In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Angeklagte eingeräumt, dass Feuer in der Sauna gelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Gefängnis beantragt, die Nebenklage 13 Jahre. Die Verteidigerin des Mannes hatte auf fahrlässige Brandstiftung und zwei Jahre auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Flammen griffen von Sauna auf Haus über

Als die Flammen am 22. Februar schnell auf das Haus übergriffen, waren die 42-Jährige, ihre beiden Kinder, deren Partner, die Eltern der Frau und ihre Großmutter zu Hause. Die Feuerwehr musste mehrere Personen aus dem Gebäude retten. Die Anwälte der Opfer argumentierten in dem Prozess, der Mann habe aus rein egoistischen Motiven gehandelt: Weil er von der Frau, die er geliebt habe, abgewiesen worden sei, habe er der Familie alles genommen. 

Nebenklage und Staatsanwälte betonten, der 41-Jährige habe als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in seinem Heimatort im nördlichen Hunsrück gewusst, was passieren könne, wenn ein Feuer so nah an einem Wohngebäude gelegt werde. Das habe er in Kauf genommen. Die Verteidigerin sagte dagegen, der Vorsatz könne ihrem Mandanten nicht einfach unterstellt werden, dieser habe nur die Sauna zerstören wollen. Es sei eine Kurzschlusshandlung mit dramatischen Folgen gewesen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

Quelle: dpa

Regionales
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen