Urteil zu Berliner Unterkünften Ferienwohnungsverbot: Klagen gescheitert
08.06.2016, 17:05 Uhr
Die ersten Vermieter-Klagen sind vor einem Berliner Gericht gescheitert.
(Foto: imago/Westend61)
Die ersten Klagen von Berliner Vermietern gegen das umstrittene Ferienwohnungsverbot sind vor Gericht gescheitert. Vermieter hatten das Gesetz als unverhältnismäßig kritisiert, das Verwaltungsgericht sieht das aber anders. Die Klage geht wohl in die nächste Runde.
Die Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot in Berlin sind vor Gericht gescheitert. Der Streit um das Ferienwohnungsverbot ist damit voll entbrannt. Die klagenden Vermieter behaupten, das Verbot schränke sie in ihrer Berufsfreiheit ein und benachteilige sie etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten, für die ein Bestandschutz gilt. Die Richter wiesen das als unbegründet ab. Ferienwohnungen dürfen in Berlin weiter nur in Ausnahmefällen an Touristen vermietet werden.
Es waren die ersten vier Klagen, die sich in Deutschland so grundsätzlich gegen ein Ferienwohnungsverbot wandten. Allein gegen die Berliner Regelung liegen aber bereits Dutzende weitere vor.
Der Streit geht in die nächste Runde
Auch das Ferienwohnungsportal Wimdu unterstütze vor Gericht die Klage eines Vermieters. Der Anwalt von Wimdu ist enttäuscht: "Heute ist ein schwarzer Tag für Berlin. Wir sind verstört über diese Entscheidung und können sie in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehen. Wimdu wird weiter für private Ferienwohnungen in Berlin kämpfen", so Wimdu-Chefjurist Péter Vida.
Die Niederlage vor Gerichtet bedeutet nicht, dass die Gegner des Zweckentfremdungsgesetzes ihren Protest beenden. Der Wimdu-Anwalt hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen und vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld
Die Hauptstadt will mit dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz den engen Wohnungsmarkt entspannen. Der rot-schwarze Berliner Senat will mit dem Ferienwohnungsverbot verhindern, dass Touristen dringend benötigten Wohnraum blockieren. Es ist verboten, ganze Wohnungen in normalen Wohnhäusern als Ferienapartment zu vermieten. Wer es ohne Ausnahmegenehmigung dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt 10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen.
Viele Vermieter fürchteten um ihre Existenz, sagte Stephan la Barré von der Berliner Apartmentallianz nach dem Urteil. "Wir werden riesige Schwierigkeiten haben zu überleben." Viele Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, dabei hätten die kleinen Unternehmen doch einen großen Beitrag zum Berlin-Tourismus geleistet. "Es ist eine Katastrophe", sagte er.
Auch bundesweit könnten die Urteile wegweisend sein, denn in Städten wie Hamburg, Freiburg oder München dürfen Wohnungen ebenfalls nicht ohne weiteres an Touristen vermietet werden.
Quelle: ntv.de, sgu/dpa