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Lückenlos versichert? Auslandskrankenversicherung: Was wird nicht abgedeckt?

In welchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung eigentlich nicht?

In welchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung eigentlich nicht?

(Foto: istockphoto.com)

Arzt- und Krankenhausbesuche im Ausland können sehr schnell sehr teuer werden. Zum Glück zahlt dann die Auslandskrankenversicherung – oder etwa nicht? Wann greift die Police eigentlich und wann nicht?

Wer im Urlaub krank wird oder sich verletzt, verlässt sich gern auf die Auslandskrankenversicherung. Mitunter staunen Versicherte aber nicht schlecht, wenn ihre für Medikamente oder Behandlungen im Ausland eingereichten Rechnungen vom Versicherer nicht übernommen werden. Denn Auslandskrankenversicherungen springen nicht automatisch für jede Leistung ein. Was die Versicherungen übernehmen und was nicht, verraten wir hier.

Wann zahlen Auslandskrankenversicherungen nicht?

Da sich die Leistungskataloge der Auslandskrankenversicherungen mitunter stark voneinander unterscheiden, ist immer zu prüfen, welche Sachverhalte von der Police abgedeckt sind und welche nicht. In diesen Fällen zahlen die allermeisten Anbieter von Auslandskrankenversicherungen nicht:

  • Ist der Reisezweck eine Behandlung im Ausland, übernimmt die Police keine Kosten
  • Behandlungen, deren Notwendigkeit schon vor Reiseantritt bekannt war
  • Unfälle oder Krankheiten, die durch Vorsätzlichkeit entstanden
  • Rehabilitation, Psychotherapie, Entzugsbehandlungen oder reguläre Schwangerschaftsuntersuchungen
  • Anfertigung von Brillen oder Hörgeräten
  • Zahnimplantate

In jeder Police gibt es Klauseln, die Versicherte eingehend prüfen sollten, bevor die Verträge abgeschlossen werden. Im Reisekomplettschutz bei American Express mit dem Versicherungspartner Axa werden Leistungen übernommen, die bei anderen Policen mitunter nicht abgedeckt sind, etwa die Anreise von Familienmitgliedern, wenn der versicherte Angehörige im Ausland im Krankenhaus behandelt wird.

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Was der Reisekomplettschutz beinhaltet:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Gepäckversicherung
  • Ticketversicherung
  • Schlüsselversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung fürs Ausland

Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Weitere Angebote rund ums Reisen, Versicherungen und Urlaubs-Gadgets finden Sparfüchse regelmäßig im stets aktuellen ntv.de-Dealticker.

Diese Leistungen sollte eine gute Auslandskrankenversicherungen abdecken

Ob kleines Missgeschick oder großes Malheur: Kommt es im Urlaub zum Krankheitsfall, sollten gute Auslandskrankenversicherungen folgende Leistungen abdecken

  • Ambulante Behandlungen (wie etwa der normale Arztbesuch bei Krankheit)
  • Ärztlich verschriebene Heilmittel wie Medikamente
  • Stationäre Behandlungen wie Operationen
  • Verpflegung und Unterkunftskosten im Krankenhaus
  • Transport von der Urlaubsunterkunft zum Arzt/Krankenhaus und zurück
  • Provisorischer Zahnersatz oder schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung
  • Rücktransport ins Heimatland, wenn ärztlich angeordnet

Das Reiseversicherungspaket der Eurowings Premium Kreditkarte von Barclays enthält eine Auslandskrankenversicherung, die medizinisch notwendige Kosten bis zu 1.000.000 Euro übernimmt.

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Bei Nexible können je nach Bedürfnissen ganz individuelle Reiseversicherungspakete abgeschlossen werden. Wer lediglich eine Auslandskrankenversicherung benötigt, kann für 19 Euro jährlich dauerhaft versichert sein.

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Welche Versicherung brauchen Urlauber wirklich?

Der Verbraucherschutz informiert, dass für Auslandsreisen jeder Art eigentlich nur eine einzige Zusatzversicherung notwendig sei: die Auslandskrankenversicherung. Alle weiteren Policen für den Urlaub und die Reise seien entweder überflüssig oder nur in bestimmten Fällen überhaupt sinnvoll.

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Bei American Express gibt es vom Versicherungspartner Axa eine Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Schutz und Kostenübernahme für die Unterbringung von Familienangehörigen während der Behandlung. Die Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen etwa würden nur dann lohnen, wenn besonders teure Reisen gebucht wurden oder Urlaube mit Kindern anstehen. Von Reisekomplettversicherungen raten die Verbraucherschützer ab.

Quelle: ntv.de

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