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Neue Regelungen Balkonkraftwerk: Welcher Stromzähler ist verboten?

Rund um das Thema Balkonkraftwerk herrscht bei vielen Menschen Unsicherheit.

Rund um das Thema Balkonkraftwerk herrscht bei vielen Menschen Unsicherheit.

(Foto: istockphoto.com)

Passend zum Sommer spielen viele Menschen mit dem Gedanken, sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen – und stehen dabei vor jeder Menge Fragen. Eine davon: Darf an meinen Stromzähler überhaupt eine Stecker-Solaranlage? Oder mache ich mich gegebenenfalls strafbar? Ein neues Gesetz schafft Klarheit.

Ist es ein Verbrechen, überschüssigen Strom aus dem Balkonkraftwerk ins öffentliche Netz einzuspeisen? Wenn das mit dem falschen Stromzähler passiert, dann war das bis vor Kurzem tatsächlich so. Alte, analoge Stromzähler mit Drehscheibe ohne Rücklaufsperre – sogenannte Ferraris-Zähler – drehen sich in solchen Fällen rückwärts und messen den bezogenen Strom falsch. Das führt zu einer fehlerhaften Grundlage für Steuern und Abgaben, und das wiederum ist ein Straftatbestand – zumindest theoretisch. Durch das nun in Kraft getretene Solarpaket I der Bundesregierung gehört diese Grauzone ohnehin der Vergangenheit an.

Balkonkraftwerk: Auch alte Stromzähler mit Drehscheibe erlaubt

Seit Mitte Mai dürfen Balkonkraftwerke auch mit einem alten Ferraris-Zähler betrieben werden. In diesen Fällen wird der Verbrauch übergangsweise geschätzt – und zwar so lange, bis der Zähler ausgetauscht wurde. Darum müssen sich Balkonkraftwerk-Besitzer aber nicht selbst kümmern. Sie melden die Anlage nur bei der Bundesnetzagentur an, den Rest übernimmt der Netzbetreiber, inklusive Zähler-Austausch. Eine weitere Änderung durch das Solarpaket I: Die erlaubte Einspeiseleistung der Balkonkraftwerke ist von 600 auf 800 Watt erhöht worden. So kann noch mehr Solar-Power genutzt werden. Anlagen wie das Balkonkraftwerk Duo von Kleines Kraftwerk müssen jetzt nicht mehr so stark gedrosselt werden. Aktuell ist das Komplettpaket 100 Euro reduziert zu bekommen.

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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Statt Einspeisung: Überschüssigen Strom aus dem Balkonkraftwerk speichern

Das Problem mit dem veralteten rückwärtslaufenden Stromzähler ergibt sich ohnehin nur dann, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Wer diese Situation grundsätzlich umschiffen möchte, kann überschüssigen Strom auch speichern, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Das funktioniert mit einem Balkonkraftwerk mit Solarbank, wie der Anlage von Pianeta. Der im Komplettpaket inkludierte Solarspeicher hat eine Kapazität von bis zu 6,72 Kilowattstunden, die dann noch verbraucht werden können, wenn das Balkonkraftwerk keinen Strom mehr erzeugt, etwa nachts. So lässt sich das Maximum aus der Solar-Anlage herausholen.

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Balkonkraftwerk: Mit welchem Stromzähler darf es betrieben werden?

Durch das neue Solarpaket I bestehen auch offiziell keine Einschränkungen mehr, was die Art des Stromzählers beim Betreiben eines Balkonkraftwerks angeht. Alte, analoge Stromzähler mit Drehscheibe und ohne Rücklaufsperre sind für Balkonkraftwerke zwar ungeeignet, weil sie die Messungen verfälschen, sobald mehr Strom produziert als verbraucht wird, trotzdem darf auch mit diesen Zählern ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Um den zeitnahen Austausch des Zählers kümmert sich der Netzbetreiber nach der Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur.

Quelle: ntv.de

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