Geld zurück vom Fiskus? Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen: Was ist drin?
25.09.2024, 08:47 Uhr
Kann ein Balkonkraftwerk von der Steuer abgesetzt werden?
(Foto: iStock)
Balkonkraftwerke lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und worauf es dabei zu achten gilt, wird im Folgenden beleuchtet.
Der Trend zu nachhaltiger Energieerzeugung nimmt immer weiter Fahrt auf. Kleine Solaranlagen für den Balkon – sogenannte Balkonkraftwerke – sind dabei eine beliebte Option. Mit nur wenigen Quadratmetern Sonnenfläche lässt sich Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: Unter bestimmten Vorraussetzungen können Eigentümer oder Mieter ihre Mini-PV-Anlage steuerlich geltend machen.
Steuerliche Vorteile eines Balkonkraftwerks
Für viele Mieter und Wohnungseigentümer, die keinen Platz für eine große Solaranlage auf dem Dach haben, sind Balkonkraftwerke eine attraktive Alternative. Der Einstieg in die eigene Stromproduktion ist relativ unkompliziert, und die Investition hält sich im Vergleich zu großen Solaranlagen in Grenzen.
Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks kann dabei nicht nur langfristig Energiekosten einsparen, sondern auch bei der Steuererklärung bares Geld bringen. Es gibt mehrere Ansatzpunkte, wie die Ausgaben für ein solches Kraftwerk steuerlich berücksichtigt werden können.
1. Umsatzsteuer sparen: Steuerbefreiung für kleine Anlagen
Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak (kW) eine Umsatzsteuerbefreiung. "Der selbst erzeugte Strom ist bei einem Balkonkraftwerk kostenlos und steuerfrei. Die Mehrwertsteuer ist seit dem 01.01.2023 auch bei Balkonkraftwerken entfallen", berichtet der Bund der Steuerzahler e.V. Das bedeutet, dass keine 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis fällig werden. Für Balkonkraftwerke, die in der Regel deutlich unter dieser Grenze liegen, greift diese Regelung ebenfalls.
Wer sich also ein Balkonkraftwerk zulegt, zahlt nur den Nettopreis, was die Anschaffungskosten direkt senkt. Günstige Angebote finden Sonnenfreunde zum Beispiel bei Kleines Kraftwerk:
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
- Full-Black 450 Wp PV-Module (Bifazial)
- Hoymiles 400 W Mikro-Wechselrichter (HMS-400W-1T)
- Premium Halterungen für Gitterbalkone
- Anschlussleitung nach Wahl
- Deutsche Montageanleitung
Momentan um 50 Prozent reduziert ist auch ein Balkonkraftwerk mit Balkonhalterung von EET Solar, verkauft über die Online-Plattform Tink. Allerdings: Statt 450 Watt Peak kommt diese Anlage nur auf eine Leistung von 430 Wp – für weniger als 200 Euro trotzdem ein starkes Angebot.
- Einfach und schnell montiert
- Kombinierbar mit mehreren Solarpanels
- Inklusive Fünf-Meter-Schuko-Stromkabel
2. Handwerkskosten steuerlich geltend machen
Etwaige Handwerkskosten für die Installation eines Balkonkraftwerks können steuerlich geltend gemacht werden. Dies fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die in der Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Jedoch: Die Zahlung muss unbedingt per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Und: Die Rechnung und der Zahlungsnachweis (Kontoauszug) sollten gut aufbewahrt werden, falls das Finanzamt diese im Rahmen der Steuererklärung einsehen möchte.
3. Absetzung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
In bestimmten Fällen kann die Anschaffung eines Balkonkraftwerks auch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt vor allem für Personen, die das Balkonkraftwerk nutzen, um Strom zu erzeugen, den sie ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen. In einem solchen Fall gilt man steuerlich als Unternehmer – die Kosten für das Balkonkraftwerk können als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Balkonkraftwerken hängen von individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Nutzung (Selbstverbrauch oder Einspeisung), der Höhe der Anschaffungskosten und der persönlichen Einkommenssituation. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die besten Möglichkeiten zur steuerlichen Nutzung auszuschöpfen.
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Was braucht es, um das Balkonkraftwerk steuerlich abzusetzen?
Damit das Balkonkraftwerk in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden:
- Nachweis der Anschaffungskosten: Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen für die Anschaffung des Balkonkraftwerks und der dazugehörigen Komponenten aufzubewahren. Dies umfasst die Solarmodule, den Wechselrichter, das Montagematerial und eventuelle Installationskosten.
- Nachweis der Nutzung: Wer den erzeugten Strom ins Netz einspeist, muss dies nachweisen. Das Finanzamt fordert in der Regel eine Bestätigung des Netzbetreibers oder den Nachweis der Einspeisung über ein spezielles Messgerät.
- Steuerliche Registrierung als Unternehmer: Wer den Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt steuerlich als Unternehmer. Das bedeutet, dass eine Gewerbeanmeldung und die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung erforderlich sind, auch wenn keine Umsatzsteuer anfällt.
Je nach Umfang und Nutzung des Balkonkraftwerks können diese Anforderungen jedoch unterschiedlich ausfallen. Ein Steuerberater hilft dabei, die richtigen Schritte zu gehen.
Quelle: ntv.de