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Dauersieger unter Dopingverdacht Tour-Organisatoren verbieten Froome-Start

Bei der spanischen Vuelta und dem Giro d'Italia durfte Chris Froome trotz Dopingverdacht antreten. Er gewann beide Rundfahrten.

Bei der spanischen Vuelta und dem Giro d'Italia durfte Chris Froome trotz Dopingverdacht antreten. Er gewann beide Rundfahrten.

(Foto: picture alliance / Yuzuru Sunada)

Am kommenden Wochenende startet die Tour de France. Dauersieger Chris Froome wäre Favorit auf einen weiteren Triumph, doch der unter Dopingverdacht stehende Radprofi darf anscheinend nicht antreten: Die Tour-Organisatoren fürchten Rufschädigung.

Die Organisatoren der Tour de France haben anscheinend ein Startverbot gegen den viermaligen Toursieger Chris Froome verhängt. "Le Monde" berichtet, die Frankreich-Rundfahrt werde am kommenden Samstag ohne den 33-jährigen Briten beginnen. Die französische Zeitung berief sich auf Informanten aus dem Bereich der Tour-Organisatoren.

Froome war im vergangenen September mit einem erhöhten Wert des Asthmamittels Salbutamol aufgefallen. Seitdem läuft gegen ihn ein Dopingverfahren. Bis dieses abgeschlossen ist, darf aber nach den Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada weiterfahren. So gewann er wenig später erstmals die Spanienrundfahrt "Vuelta" und im Mai auch den Giro d'Italia.

Ihr Startverbot begründen die Tour-de-France-Veranstalter laut "Le Monde" mit Artikel 28 des Reglements des Rad-Weltverbandes UCI. Danach sei dem Veranstalter "ausdrücklich das Recht vorbehalten, ein Team oder Fahrer auszuschließen, der durch seine Anwesenheit dem Ansehen oder Ruf der Rundfahrt Schaden zufügen könnte".

Froome hatte erst am Donnerstag betont, bei der Tour fahren zu dürfen. "Ich habe jedes Recht zu starten und genau das werde ich tun. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen." Das Team Sky hat sich bisher nicht erklärt. "Le Monde" zufolge hat sich die Mannschaft von Froome aber an das Schiedsgericht des Französischen Olympischen Komitees gewandt. Es soll am 3. Juli entscheiden, ob das Startverbot rechtmäßig ist.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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