"Widerruf der Bewährung prüfen" NRW-Justizminister droht Hoeneß mit Haft
12.05.2017, 08:33 Uhr
Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, steht wegen seiner Steuerhinterziehung noch bis Februar 2019 unter Bewährung.
(Foto: imago/Lackovic)
Muss Uli Hoeneß zurück ins Gefängnis? Seine umstrittene Äußerung, dass er einen Freispruch für seine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe erwartet hätte, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Davor warnt NRW-Justizminister Kutschaty.
Thomas Kutschaty, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, richtet deutliche Worte an Uli Hoeneß: "Er sollte sehr vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung. Und bei solchen Äußerungen kann man schon den Widerruf der Bewährung prüfen", zitiert ihn die "Bild"-Zeitung.
Damit reagiert er auf den Auftritt Hoeneß' in Liechtenstein. Dort hatte der 65-Jährige Anfang der Woche gesagt: "Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war." Für Empörung sorgte er endgültig mit den Worten: "Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen."
Kutschaty ist entsetzt: "Offensichtlich haben 21 Monate in einem bayrischen Luxusknast mit Wochenendurlauben und Aufenthalten in der Schön-Klinik am Starnberger See nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Steuerparadies Liechtenstein macht er sich über die ehrlichen Steuerzahler lustig", sagte der 48-Jährige der "Bild".
Bewährung bis Februar 2019
Zur Erinnerung: Im März 2014 war der Präsident des Fußball-Bundesligisten FC Bayern München vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er saß in der JVA Landsberg ein, wurde nach sieben Monaten als Freigänger in die Haftanstalt Rothenfeld verlegt und durfte die Wochenenden zuhause verbringen. Bereits nach der Hälfte der Haftzeit kam Hoeneß schließlich auf Bewährung frei. Die Bewährung läuft noch bis Februar 2019.
Wie mit einem Widerruf der Bewährung - wie von Kutschaty ins Spiel gebracht - zu verfahren ist, regelt das Strafgesetzbuch in Paragraf 56f. Demnach könne der Widerruf der Bewährung dazu führen, dass der Verurteilte wieder in Haft muss. Gründe könnten sein, dass dieser gegen die Bewährungsauflagen verstößt oder sich zeigt, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigt. Von einem Widerruf der Strafaussetzung könne allerdings abgesehen werden, wenn es reicht, den Verurteilten einem Bewährungshelfer zu unterstellen oder die Bewährungszeit zu verlängern.
Das bayrische Justizministerium wollte die Aussagen von Hoeneß laut "Bild" nicht kommentieren.
Quelle: ntv.de, ara