Rundfunkbeitrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 ist er für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung oder Betriebsstätte fällig. Er hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach der Zahl und Art der Geräte richtete. Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Länderparlamenten per Gesetz festgelegt. Die Rundfunkgebühr wurde bereits in den 1920er Jahren eingeführt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Beitragszahlungen auf etwa 8,3 Milliarden Euro.

Thema: Rundfunkbeitrag

imago/Eibner

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13.03.2015 10:13

Urteil zum Rundfunkbeitrag Kopplung an Wohnung ist verfassungsgemäß

Gegner des Rundfunkbeitrags halten die Zwangsabgabe für verfassungswidrig und klagen sich durch die Instanzen. Doch bislang haben sie damit wenig Erfolg. Nun gibt es eine Abfuhr vom Oberverwaltungsgericht Münster. Das lässt immerhin den Weg zur nächsten Instanz offen.

Aus 17,98 Euro wurden zuerst 17,50 - demnächst könnte der Beitrag noch geringer ausfallen.
05.03.2015 17:33

Milliarden Mehreinnahmen Rundfunkbeitrag könnte weiter sinken

Seit der Rundfunkbeitrag pro Haushalt abgerechnet wird, entkommt kaum noch jemand der automatischen Anmeldung ins System. Seitdem werden die öffentlichen Rundfunkanstalten vom Geld der Zahler nur so geflutet. Das könnte auch den Privaten nutzen.

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