Kurznachrichten

Urteile BGH erlaubt Apotheken Werbegeschenke von geringem Wert

Karlsruhe (dpa) - Taschentücher, Traubenzucker, Kosmetikpröbchen - Apotheken dürfen mit Gutscheinen oder Geschenken von geringem Wert um Kunden werben. Werbegeschenke im Wert von einem Euro bedeuteten keinen unzulässigen Wettbewerbsverstoß, entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof. Geschenke im Wert von fünf Euro sind aber zu viel. Der BGH prüfte, ob die Apotheken-Rabattsysteme nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig sind. Die Preisbindungsvorschriften des Arzneimittelgesetzes erlauben grundsätzlich keine Rabatte.

Quelle: ntv.de, dpa

Regionales
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen