Bestandteil der Förderbescheide Bund führt Mindestvergütung für Freiberufler bei Kulturförderung ein
13.02.2024, 17:05 Uhr
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen).
(Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Archivbild)
Freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern, die für vom Bund geförderte Einrichtungen arbeiten, soll künftig eine Mindestvergütung garantiert werden. Eine entsprechende Verpflichtung werde ab sofort Bestandteil der Förderbescheide und grundsätzlich zum 1. Juli verbindlich, teilte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) mit.
Die Regelung betrifft demnach alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundes 50 Prozent übersteigt. Die Honoraruntergrenzen sollen für Freiberufler in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gelten.
"Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig", erklärte Roth. Als Kulturstaatsministerin sei es ihr "ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird". Die öffentliche Kulturförderung stehe hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.
Mit der Regelung setzt Roth ein zentrales Vorhaben des Ampel-Koalitionsvertrages um. Für die Einbeziehung von Medienschaffenden hatte sich nach eigenen Angaben der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stark gemacht.
"Ich freue mich, dass die Ministerin unsere Argumente ernstgenommen hat und die Freien im Journalismus künftig genauso behandelt werden wie alle anderen Kreativen", erklärte DJV- Bundesvorsitzender Mika Beuster am Dienstag. Die wirtschaftliche Situation vieler Freien sei zum Teil besorgniserregend. "Da ist es gut, dass der Bund ein Zeichen setzt für faire Honorare."
Quelle: ntv.de, AFP