DLR-Untersuchung Drohnen haben 2024 eine halbe Million Euro Schaden an deutschen Flughäfen verursacht
16.10.2025, 11:35 Uhr
Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug, das im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf ist. (Symbolbild)
Zwischenfälle mit Drohnen haben im vergangenen Jahr an deutschen Flughäfen einen wirtschaftlichen Schaden von rund einer halben Million Euro verursacht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums DLR, die auf Daten der Flugsicherung und des Luftfahrtbundesamtes zurückgreift. Danach kam es 2024 bei insgesamt 118 untersuchten Störfällen mit Drohnen in Flughafennähe neunmal zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Diese Vollsperrungen dauerten im Schnitt 32 Minuten. In weiteren 56 Fällen kam es zu Beeinträchtigungen wie der Sperrung einzelner Pisten.
Flüge fielen in dem Jahr aber nicht aus, stellt das DLR fest. Weitaus heftiger waren die Folgen mehrerer Drohnenüberflüge am Flughafen München Anfang Oktober dieses Jahres mit rund 10.000 betroffenen Passagieren. Dieses Ereignis floss nicht in die auf 2024 beschränkte Untersuchung ein. Den betroffenen Fluggesellschaften entstehen wirtschaftliche Schäden vor allem durch Abflug- und Ankunftsverzögerungen. In zwei Fällen im Vorjahr mussten die Flüge nach mehreren Warteschleifen einen Ausweichflughafen anfliegen und dort landen. Dann entstehen höhere Kerosinkosten, zusätzliche Landegebühren, Kosten für Passagierverpflegung sowie eine stärkere Belastung von Personal und Fluggerät.
Trotz der begrenzten wirtschaftlichen Auswirkungen zeigten die Analysen, dass schon kurze Betriebseinschränkungen umfangreiche Folgen im Luftverkehr haben können, folgert DLR-Luftverkehrsexperte Florian Linke. "Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann." Grundsätzlich sollten die Vorfälle mit Drohnen einheitlich und präziser als bislang dokumentiert werden.
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, hieß es von der Flugsicherung.
Quelle: ntv.de, dpa