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Gerichtshof Frankreich durfte Staatsbürgerschaft nach Straftat entziehen

Frankreich durfte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge fünf im Zusammenhang mit Terrorismus verurteilten Männern die französische Staatsbürgerschaft entziehen.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Da alle Betroffenen eine zweite Staatsangehörigkeit besessen hätten, seien sie durch die Entscheidung Frankreichs nicht der Staatenlosigkeit ausgesetzt gewesen, erklärte der Gerichtshof am Donnerstag. Die Aberkennung der französischen Staatsbürgerschaft führe außerdem nicht automatisch dazu, dass eine Person Frankreich verlassen müsse, so der EGMR.

Die fünf Männer waren Gerichtsunterlagen zufolge 2007 von einem Pariser Strafgericht verurteilt worden, weil sie Teil einer kriminellen Vereinigung waren, die eine terroristische Tat vorbereitete. 2015 entzog ihnen Frankreich deswegen die Staatsbürgerschaft. Die Betroffenen sahen dadurch ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verwirkt. Zudem stellte der Entzug der Staatsbürgerschaft ihrer Ansicht nach eine zweite "verschleierte Bestrafung" neben der Gefängnisstrafe dar, wie aus den EGMR-Unterlagen hervorging.

Da der Entzug der Staatsbürgerschaft eine Entscheidung der Verwaltung und nicht der Justiz sei, komme das keiner zweiten Bestrafung gleich, befand der EGMR. Außerdem sei mit der begangenen Straftat gezielt die Demokratie in Frankreich bedroht worden. Der Entzug der Staatsbürgerschaft sei der formelle Bruch zwischen dem Land und den fünf Männern gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.

Quelle: ntv.de, dpa

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