Kurznachrichten

Umgang mit Online-Profilen Nur ein Drittel der Deutschen hat digitalen Nachlass geregelt

Was soll mit dem digitalen Nachlass geschehen? Schon zu Lebzeiten können Vertrauenspersonen bestimmt werden, die Online-Profile eines Verstorbenen in den Gedenkstatus versetzen.

Was soll mit dem digitalen Nachlass geschehen? Schon zu Lebzeiten können Vertrauenspersonen bestimmt werden, die Online-Profile eines Verstorbenen in den Gedenkstatus versetzen.

Nur rund ein Drittel der deutschen Internetnutzer hat einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge den digitalen Nachlass geregelt. 32 Prozent trafen demnach zumindest teilweise Vorkehrungen für den Umgang mit Profilen in sozialen Medien oder in der Cloud gespeicherten Daten im Todesfall, wie der Verband am Freitag in Berlin mitteilte. Weitere 22 Prozent wollen dies tun, 43 Prozent werden oder wollen dies nicht.

Unter den Nachlassvorsorgern ist es der Befragung zufolge am weitesten verbreitet, Zugangsdaten zu hinterlegen und damit Hinterbliebenen nach dem Tod den Zugriff zu ermöglichen. 77 Prozent der Internetnutzer taten dies. Dies gilt insbesondere für E-Mailkonten, Messengerdienste wie Whatsapp oder Cloudspeicherlösungen wie Google Drive und Dropbox.

Deutlich weniger verbreitet ist Bitkom zufolge allerdings die Regelung des posthumen Zugangs zu Profilen in sozialen Netzwerken. Lediglich 15 Prozent der Vorsorgenden trafen dafür Vorkehrungen. Dieser Bereich sei für viele "besonders sensibel", erklärte der Verband. So wollten 60 Prozent der Internetnutzer "explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat". Außerdem wünschten 40 Prozent, das ihre Profile in sozialen Netzwerken nach ihrem Tod bestehen bleiben.

Immerhin 15 Prozent der Vorsorgenden trafen demnach testamentarische Regelungen. Die allermeisten wählten indes eine Vetrauensperson aus ihrem Umfeld als digitalen Nachlassverwalter aus (78 Prozent) oder hinterlegen ihre persönliche Zugangsdaten in Listen- oder Dateiform.

Bitkom riet zur rechtzeitigen Befassung mit dem Thema. Wenn Vollmachten oder Testamente nichts anderes festlegten, gehe der Zugang zu allen digitalen Geräten und Konten mit den Tod an die Erben über. "Damit liegen alle Inhalte gegenüber den Erben offen", erklärte Berhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Jeder Nutzer "sollte sich rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich will".

Quelle: ntv.de, AFP

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