Kurznachrichten

Menschenrechtsbeauftragter Löning Putin muss Gesetz gegen Homosexuelle stoppen

Das vom russischen Parlament verabschiedete Gesetz gegen sogenannte "Homosexuellen-Propaganda" stößt in Deutschland auf scharfe Kritik.

"Damit werden Homosexuelle noch weiter an den Rand gedrängt und die Presse- und Meinungsfreiheit noch weiter eingeschränkt", erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP). Er forderte den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die zweite Kammer des Parlaments auf, "das Gesetz zu stoppen".

"Die Regierung muss dafür sorgen, dass jeder Mensch in Russland frei von Verfolgung und Diskriminierung leben kann", mahnte Löning. Das Gesetz verstoße gegen internationale Verpflichtungen, die Russland eingegangen sei, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), erklärte: "Dieses Gesetz ... schafft ein Klima, das Ressentiments  gegen Homosexuelle befördert und einen Nährboden für Hass und Gewalt gegen Menschen mit anderer sexueller Orientierung bietet." Die Ausgrenzung und Verfolgung von Minderheiten in Russland habe eine neue Stufe erreicht, erklärte Wowereit.

Die Duma verabschiedete am Dienstag mit großer Mehrheit zwei Gesetze. Das eine stellt positive Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen; Organisationen, die gegen das Gesetz verstoßen, können bis zu 90 Tage geschlossen werden. Das Gesetz schließt auch Ausländer mit ein, die nach Russland reisen, um Kundgebungen von Homosexuellen zu unterstützen.

In zweiter Lesung war der Begriff "Homosexualität" gegen die Wendung "nicht traditionelle sexuelle Beziehungen" ersetzt worden. Dies ändere nichts daran, dass das Gesetz Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle diskriminiere, erklärte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.

Das zweite Gesetz am Dienstag verabschiedete Gesetz stellt die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe und zielt damit auf Protestaktionen, wie sie etwa die oppositionelle Frauenpunkband Pussy Riot im vergangenen Jahr in einer Moskauer Kirche abhielt. Die Beleidigung religiöser Gefühle könnte künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. +

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Quelle: ntv.de, AFP

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