Wirtschaft

Fehlerhafte Beratungsprotokolle Bafin knöpft sich Banken vor

Seit 2010 müssen Banken über Anlageberatungen Protokolle anfertigen. Auf ordnungsgemäße Dokumentationen legen inzwischen offenbar auch die Kunden wert. Gegen sechs Finanzinstitute leitet die Finanzaufsicht Bafin nun aufgrund von Beanstandungen von Verbrauchern Bußgeldverfahren ein.

Banken müssen Finanzverhältnisse, Anlageziele und Risikoneigung ihrer Kunden dokumentieren.

Banken müssen Finanzverhältnisse, Anlageziele und Risikoneigung ihrer Kunden dokumentieren.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Finanzaufsicht Bafin hat in sechs Fällen ein Bußgeldverfahren gegen Kreditinstitute wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle eingeleitet. Sollten die Prüfungen positiv verlaufen, drohe den entsprechenden Banken ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine Bafin-Sprecherin.

Nach eigenen Angaben sei die Behörde durch Hinweise von Verbrauchern und eigenen Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz auf die Banken aufmerksam geworden.

Banken müssen seit Anfang 2010 bei der Beratung über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll aushändigen. Generell sind Banken gehalten, die finanziellen Verhältnisse des Kunden festzustellen und zu eruieren, welche Anlageziele er hat und welches Risiko er eingehen will. Empfohlene Produkte sind zu dokumentieren.

Schon im vergangenen Jahr hatte die Stiftung Warentest bei Tests zum Thema Beratungsprotokolle teils erhebliche Mängel festgestellt. Laut "Handelsblatt" hatten diese Tests aber keine Folgen für die untersuchten Banken, weil die Stiftung Warentest die Identität ihrer Testkunden nicht offenbart habe. 

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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