Wirtschaft

Entscheidung über Gribkowsky-Geld BayernLB lässt Vermögen sperren

Die Bayerische Landesbank fordert in einem gesondert laufenden Schadenersatzprozess 200  Millionen Euro von ihrem früheren Vorstand Gribkowsky.

Die Bayerische Landesbank fordert in einem gesondert laufenden Schadenersatzprozess 200 Millionen Euro von ihrem früheren Vorstand Gribkowsky.

(Foto: dapd)

Die BayernLB erringt einen ersten juristischen Sieg gegen ihren früheren Risikovorstand Gerhard Gribkowsky. Das Landgericht München I verhängt über dessen gesamtes Vermögen einen sogenannten Arrest. Damit kann er weder auf sein Bankguthaben noch auf Immobilien zugreifen. Die Bank darf damit auf Schadenersatz hoffen.

Gribkowsky sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Gribkowsky sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

(Foto: dpa)

Die BayernLB hat im Kampf um Schadenersatz von ihrem Ex-Vorstand Gerhard Gribkowsky einen Etappensieg vor Gericht errungen. Vor dem Landgericht München I setzte sich die Bank mit einem "Arrestantrag" durch, durch den das vorhandene Vermögen von Gribkowsky gesichert wird.

"Das bedeutet: Der Beklagte kann auf sein Vermögen (Bankguthaben, Immobilien etc.) weder zugreifen noch hierüber verfügen", erklärte das Gericht. Gribkowsky sitzt seit Anfang Januar in Untersuchungshaft. Den Ermittlern zufolge soll der Manager insgesamt 50 Mio. US-Dollar (37 Mio. Euro) Bestechungsgeld im  Zusammenhang mit einem Formel-1-Geschäft der BayernLB kassiert haben. Diese steckte er den Vorwürfen  zufolge in eine private Stiftung, die alleine dem Zweck seiner  Versorgung dient.

Mit der Sicherung des Vermögens will die Bank verhindern, dass Gribkowsky mit leeren Händen dasteht, falls er zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird. Insgesamt forderte die BayernLB 200 Mio. Euro Schadenersatz von dem Ex-Manager.

Zum Prozessauftakt hatte die BayernLB dem ehemaligen Risikovorstand Gribkowsky neben den Zahlungen beim Formel-1-Verkauf auch noch Pflichtverletzungen beim Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vorgeworfen, der der Bank Milliardenverluste eingebrockt hatte.

Diesen Antrag zog die Landesbank aber zurück, nachdem die Richter zum Verfahrensbeginn Zweifel an den Ansprüchen geäußert hatten. Einen Großteil der Verfahrenskosten muss deshalb die BayernLB übernehmen.

Quelle: ntv.de, dpa

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