Paula muss Flecki dulden Dr. Oetker verliert Pudding-Streit
01.03.2012, 16:20 Uhr
Paula sei die coole Kuh mit Sonnenbrille, Flecki die eher magere, weiße Kuh mit Glocke, so die Richter.
(Foto: picture alliance / dpa)
Paula und Flecki - gelb-baune Flecken haben beide. Ein Grund für Dr. Oetker gegen Aldi Süd einen Pudding-Streit vom Zaun zu brechen. Ein Gericht schreitet ein und urteilt: Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, "ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen".
Puddingkönig Dr. Oetker ist vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, ein Konkurrenzprodukt des Discounters Aldi Süd namens "Flecki" verbieten zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf wies den Eilantrag von Dr. Oetker für ein europaweites Flecki-Verkaufsverbot zurück. Demnach darf Aldi Süd seinen Schoko-Vanille-Pudding weiterhin verkaufen. «Flecki» unterscheide sich genügend stark von der Oetker-Süßspeise (Az.: 14c O 302/11).
Oetker hatte sein Produkt "Paula" 2006 auf den Markt gebracht und die Technik patentieren lassen. Außerdem ließ sich das Unternehmen das sogenannte Geschmacksmuster über das Designrecht schützen.
Aldi Süd begrüßt Urteil
"Flecki" ist erst im November vergangenen Jahres herausgekommen. Hervorstechendstes Merkmal beider Produkte ist die gelb-braun-gefleckte Zusammensetzung. Das Gericht sah weder eine Verletzung des Designrechts noch die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße.
Aldi Süd begrüßte das Urteil. Dr. Oetker will das Urteil zunächst prüfen. "Dann werden wir entscheiden, ob wir weitere juristische Schritte einleiten", sagte Konzernsprecher Jörg Schillinger. Das wäre eine Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf.
Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, "ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen", meinten die Richter. Gleichzeitig müsse aber auch sichergestellt sein, dass der Käufer nicht über den Hersteller getäuscht werde. Also dass der Kunde glaubt, "Paula" zu kaufen, in Wahrheit aber "Flecki" bekommt. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen.
Für die Beurteilung hatten die Richter sehr genau hingesehen. "Zwar sei das Produkt 'Flecki' in der Seitenansicht ähnlich gefleckt wie das Geschmacksmuster, in der Draufsicht jedoch - vom Geschmacksmuster deutlich abweichend - nahezu einfarbig", hieß es in der Mitteilung.
Die "Paula"-Flecken seien scharf abgegrenzt, die "Flecki"-Felder dagegen durch Stege miteinander verbunden. Auch die Aufmachung unterscheide sich deutlich. Paula sei die coole Kuh mit Sonnenbrille, Flecki die eher magere, weiße Kuh mit Glocke.
Quelle: ntv.de, dpa