Wirtschaft

Sozialcharta-Klage gegen Gagfah Dresden fordert 1 Milliarde Euro

Wohnungen in Dresden: Für die Einen ist es ein Objekt, für die Anderen der Lebensmittelpunkt.

Wohnungen in Dresden: Für die Einen ist es ein Objekt, für die Anderen der Lebensmittelpunkt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Streit mit dem Immobilienkonzern Gagfah macht die Stadt Dresden ernst. Das Landgericht Dresden und ein Schiedsgericht müssen sich jetzt mit einem angeblichen Vertragsbruch befassen. Es geht um eine gute Milliarde Euro.

Für die Stadt Dresden geht es auch darum, die spektakuläre Entschuldungsaktion zu rechtfertigen.

Für die Stadt Dresden geht es auch darum, die spektakuläre Entschuldungsaktion zu rechtfertigen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Stadt Dresden fordert in ihrer Klage gegen den Immobilienkonzern Gagfah wegen angeblichen Vertragsbruchs nach Gerichtsangaben rund 1,08 Mrd. Euro. Das Verfahren richte sich aber nicht gegen die Gagfah direkt, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Dresden. Beklagt würden die zwei Dresdner Wohnungsunternehmen, die 2006 unter einem gemeinsamen Dach an den Gagfah-Eigentümer Fortress verkauft wurden (Az. 9o 786/11).

Dresden hatte die Klage am Vorabend am Landgericht eingereicht. Gleichzeitig strengte sie ein Verfahren bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit an. Deren Geschäftsstelle in Köln wollte den Fall nicht kommentieren. Auch die Stadtverwaltung selbst schweigt zu den Details ihrer Klagen. Sie ist der Auffassung, dass die Gagfah gegen Verträge verstoßen hat, die damals bei der Privatisierung des kommunalen Wohnungsunternehmens Woba ausgehandelt worden waren.

Die zwei einzelnen Gesellschaften waren einst unter dem Dach der Woba Dresden GmbH zusammengefasst worden. Die wurde dann 2006 mit einem Gesamtbestand von rund 48.000 Wohnungen verkauft. Mit dem Geschäft konnte die Stadt auf einen Schlag alle Schulden tilgen.

Der Streit dreht sich um die damals vereinbarte Sozialcharta. Dabei war unter anderem festgelegt worden, dass die Gagfah immer zuerst den Woba-Mietern ein Kaufangebot vorlegt, bevor sie deren Wohnungen an Dritte veräußert. Werden ganze Häuser verkauft, sollte diese Pflicht inklusive der vereinbarten Strafen an die neuen Eigentümer weitergegeben werden. Das hat die Gagfah zumindest nach Ansicht der Stadt in mehreren Fällen aber nicht getan.

Das Unternehmen selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht dem Verfahren nach eigenem Bekunden gelassen entgegen. Erst kürzlich hatte eine Sprecherin betont, dass man noch keine konkreten Informationen über den Inhalt der Klage oder darin genannte Summen erhalten habe. "Wenn diese Informationen vorliegen, wird die Gagfah sie sorgfältig prüfen und sich entsprechend äußern", sagte sie. Für konstruktive Gespräche mit der Stadt Dresden sei man offen. Nach Angaben des Gerichts können sich die Parteien jederzeit einigen. Das Verfahren wäre damit dann erledigt.

Quelle: ntv.de, dpa

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