Wirtschaft

Staatsgeld für Nürburgring EU nennt Beihilfen unzulässig

Brüssel stuft staatliche Subventionen für den Nürburgring und den Flughafen Zweibrücken als ungerechtfertigt ein. Für den Verkauf der insolventen Rennstrecke gibt die EU-Kommission aber grünes Licht - ebenso wie für die Beihilfen für den Airport Hahn.

Der Verkauf des Nürburgrings an Capricorn findet die Zustimmung der Brüsseler Kommission.

Der Verkauf des Nürburgrings an Capricorn findet die Zustimmung der Brüsseler Kommission.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Nürburgring hat staatliche Beihilfen von fast einer h alben Milliarde Euro zu Unrecht erhalten. Die EU-Kommission erklärte die Finanzhilfen in Brüssel für unvereinbar mit den EU-Regeln und verlangte deren Rückzahlung. Die obersten Wettbewerbshüter hatten Beihilfen von insgesamt 456 Millionen Euro sowie weitere Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz unter die Lupe genommen. Den Verkauf der insolventen Rennstrecke in der Eifel an den Autozulieferer Capricorn billigte Brüssel hingegen.

Nach Ansicht der EU-Kommission waren die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring unzulässig, weil sie den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: "Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften." Das Geld kam vor allem vom Land Rheinland-Pfalz. Die Rennstrecke und sämtliche begünstigte Unternehmen sind inzwischen insolvent.

Die EU-Kommission bemängelte, dass die deutschen Behörden keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften in Brüssel vorgelegt hätten. Zugleich stellte Brüssel fest, dass die Rennstrecke im Frühling 2014 "in einem offenen und transparenten Bieterverfahren zu ihrem Marktwert" an den Düsseldorfer Zulieferer gegangen sei. Der Kaufpreis betrug 77 Millionen Euro. "Somit haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen", hieß es weiter.

Auch Investitions- und Betriebsbeihilfen für den insolventen pfälzischen Flughafen Zweibrücken in Höhe von 47 Millionen Euro seien unzulässig gewesen - schon wegen seiner Nähe zum 40 Kilometer entfernten Airport Saarbrücken. Einverstanden sind die EU-Wettbewerbshüter dagegen mit den staatlichen Finanzspritzen für den ebenfalls defizitären Hunsrück-Flughafen Hahn.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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