Wirtschaft

Reform der Finanzaufsicht EU schnürt Gesetzespaket

Die EU will als eine Lehre aus der Finanzkrise die Aufsicht über Banken, Versicherungen und Börsen gründlich reformieren. Die EU-Kommission schlug dazu in Brüssel mehrere Verordnungen vor.

Geldgier und Größenwahn bei Banken und Fonds haben eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die G-20 wollen die Missstände jetzt beseitigen.

Geldgier und Größenwahn bei Banken und Fonds haben eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die G-20 wollen die Missstände jetzt beseitigen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Drei europäische Behörden und ein neues Aufsichtsgremium der Zentralbanken sollen demnach künftig über die Stabilität des Finanzsystems wachen und in bestimmten Situationen den nationalen Behörden Vorschriften machen können. Die Schwäche der bisher national organisierten Aufsicht sei in der Finanzkrise zutage getreten, erklärte die Kommission.

Da die Finanzmärkte längst europäisch und global ausgerichtet seien, müsse auch die Aufsicht global und europäisch sein, sagte Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. "Wir wollen den europäischen Steuerzahler vor weiteren schwarzen Tagen wie im Herbst 2008 schützen, als die Regierungen Mrd. Euro in die Rettung der Banken investieren mussten."

Die Finanzaufsicht in Europa wird künftig auf zwei Säulen aufbauen. Die drei neuen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Börsen sollen mit den nationalen Aufsehern in einem Europäischen System für Finanzaufsicht (ESFS) zusammenarbeiten. Die EU-Behörden können zwischen den nationalen Aufsehern vermitteln, wenn diese zum Beispiel bei der Aufsicht über grenzüberschreitende Institute in Streit geraten. Auch soll die EU-Ebene im Krisenfall die Koordination übernehmen. Die neue EU-Wertpapieraufsicht ist zudem für die Überwachung der Rating-Agenturen zuständig.

Daneben wird unter dem Dach der Europäischen Zentralbank ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet, der das gesamte Finanzsystem im Auge behalten und Frühwarnungen aussprechen soll. Anders als die neuen EU-Behörden hat der ESRB keine rechtlichen Kompetenzen gegenüber der nationalen Aufsicht. Doch er kann seine Empfehlungen veröffentlichen, und eine Behörde müsste sich rechtfertigen, wenn sie diese nicht befolgt.

Der Verordnung müssen die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen.

Quelle: ntv.de, rts

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