Wirtschaft

Umsatzsteuer hinterzogen Ex-Banker wegen Steuerbetrugs verurteilt

Die früheren Geschäftskundenbetreuer haben sich vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten lassen, die nie gezahlt wurde.

Die früheren Geschäftskundenbetreuer haben sich vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten lassen, die nie gezahlt wurde.

(Foto: picture alliance / dpa)

Zwischen 2009 und 2010 handeln Angestellte der Deutschen Bank mit Emmissionsrechten - und hinterziehen dabei mehrere hundert Millionen Euro Umsatzsteuer. Das Frankfurter Landgericht hat nun sein Urteil gesprochen.

Das Frankfurter Landgericht hat sechs ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben. Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll.

Einem siebten angeklagten Bank-Angestellten wurde eine Bewährungsstrafe nur angedroht. Nur der ranghöchste Bankangestellte, der Abteilungsleiter Heinz H., erhielt mit drei Jahren eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die übrigen Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen.

Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt. Das Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein.

Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

Quelle: ntv.de, aks/dpa

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