Millionenabfindung auf der Kippe HSH-Chef bangt ums Geld
15.01.2011, 14:20 UhrDirk Jens Nonnenmacher, Chef der HSH Nordbank, geht womöglich doch leer aus. In einem neuen Gutachten werfen ihm Experten Pflichtverletzung bei den sogenannten Omega-Geschäften vor. Damit steht seine millionenschwere Abfindung auf dem Spiel.

Direk Jens Nonnenmacher: Noch prüfen die Juristen im Kieler Wirtschaftsministerium, wie viel an der Sache dran ist.
(Foto: REUTERS)
Der scheidende Chef der HSH-Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, muss nach einem Bericht des "Spiegel" womöglich auf seine ausgehandelte 2,1-Millionen-Euro-Abfindung verzichten. Der Grund: Ein von den Landesregierungen in Hamburg und Kiel in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG belaste den Manager schwer, berichtet das Nachrichtenmagazin. Nonnenmacher sei demnach im Zusammenhang mit den dubiosen Omega-Deals im Jahr 2007 seiner Überwachungsverantwortung nicht genügend nachgekommen.
Als damaliger Finanzvorstand hätte Nonnenmacher die fehlerhafte Bilanzierung der Geschäfte, die in der Bilanz 2008 zu Verlusten in Höhe von rund 500 Mio. Euro führten, ebenso erkennen müssen wie den Umstand, dass mit den Investments zum Stichtag 31. Dezember 2007 "Bilanzkosmetik" betrieben wurde, schreibt das Magazin unter Berufung auf die Experten der Anwaltssozietät CBH.
Der Sprecher des Kieler Wirtschaftsministeriums, Harald Haase, bestätigte, dass es ein solches Gutachten gebe. Zum Inhalt wollte er sich aber nicht konkret äußern. In welchem Ausmaß es Pflichtverletzungen gegeben habe und welche Konsequenzen das neue Gutachten für Nonnenmacher und seine Abfindung haben werde, werde nun zu prüfen sein, sagte Haase. Der Aufhebungsvertrag sieht eine Rückzahlung der Abfindung etwa bei groben Pflichtverletzungen vor. Nonnenmacher bestreitet ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit den Omega-Geschäften.
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, hält die Ergebnisse des Gutachtens, das auch der Hamburger Staatsanwaltschaft vorliegt, für strafrechtlich relevant: Man könnte ganze Passagen eins zu eins in eine Anklage wegen Untreue gegen Nonnenmacher einfügen, sagte er dem "Spiegel".
Quelle: ntv.de, dpa