"Es gibt Regulierungsbedarf" Maas: Prokon-Pleite hat Konsequenzen
23.01.2014, 12:50 UhrNach der Pleite des Windanlagenfinanzierers Prokon sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf. Anleger sollen auf dem weniger regulierten grauen Kapitalmarkt besser geschützt werden. Derweil ist offen, wie es für Beschäftigte weitergeht.
Bundesjustizminister Heiko Maas will als Konsequenz aus der Insolvenz des Windkraftfinanzierers Prokon die Informationspflichten für riskante Finanzanlagen verschärfen. "Der Fall Prokon zeigt wieder einmal, dass es im grauen Kapitalmarkt Regulierungsbedarf gibt", sagte der SPD-Politiker. "Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen." Der sogenannte graue Kapitalmarkt ist anders als etwa der Handel über Börsen weniger stark reguliert. Hier werden beispielsweise solche Genussrechte und einige offene oder geschlossene Fonds gehandelt.
Das Unternehmen aus Itzehoe bei Hamburg hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Bei Prokon haben gut 75.000 Anleger 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten angelegt. Als Eigenkapitalgeber müssen sie sich in der Insolvenz hinten anstellen und werden voraussichtlich einen großen Teil ihres Geldes verlieren. Verbraucherschützer hatten seit langem Bedenken am Geschäftsmodell geäußert.
Derweil haben die Beschäftigten ihre Arbeit wie gewohnt aufgenommen. Bei trübem Wetter eilten die Mitarbeiter wortkarg in ihre Büros. "Hoffnung hat man immer", sagte einer von ihnen im Vorbeigehen.
Zukunft unklar - Anleger bangen um Einsatz
"Die Insolvenz ist für die vielen Anleger eine böse Nachricht, weil ungewiss ist, wie viele der von ihnen eingezahlten Mittel sie wieder erhalten werden und wie es mit dem Unternehmen weitergeht", sagte Maas weiter.
Die EU hatte im vergangenen Jahr bereits eine umfassende Neuregelung des grauen Kapitalmarktes auf den Weg gebracht. In Deutschland wurde diese AIFM-Richtlinie in ein Kapitalanlagegesetzbuch gegossen. Es soll am 1. Juli in Kraft treten. Für den Verbraucherschutz in Finanzfragen sind das Bundesjustiz- und das Finanzministerium zuständig.
Ein Sprecher des Finanzressorts sagte, der Fall Prokon werde aufgearbeitet. Konsequenzen würden gezogen. Denkbar ist etwa, dass die Finanzaufsicht Bafin nun genau prüft, ob und wo es ähnliche Fälle geben könnte.
Bericht: Ministerien prüfen Regel-Verschärfung
Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass die Bundesregierung den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger künftig notfalls beschränken oder sogar verbieten wolle. Die beteiligten Ministerien seien sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten. Die seit längerem laufenden Vorarbeiten würden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert. Zudem soll die Bafin den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten stärker ins Visier nehmen.
Laut dem Bericht steht das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag des Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), für besseren Anlegerschutz wohlwollend gegenüber. Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) wolle die Koalitionsvereinbarung zum Verbraucherschutz "eins zu eins" umsetzen, heiße es in einer Mitteilung. "Hierzu gehört zunächst auch die konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles 'Prokon' und eventuell hieraus resultierender Konsequenzen", zitierte das Blatt aus einer Ministeriums-Stellungnahme.
Obwohl der Anlegerschutz auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren bereits verbessert und der Verkauf sogenannter Genussrechte stärker reguliert worden sei, prüfe das Ministerium nach eigenen Angaben permanent, "ob noch Regelungslücken bestehen". Auf Anfrage der Zeitung habe Schäubles Haus aber auch erklärt: "Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger soll in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen."
Prokon gibt sich zuversichtlich
Das Amtsgericht Itzehoe hat inzwischen den Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Für den heutigen Nachmittag (14.30 Uhr) ist auf dem Firmengelände eine Pressekonferenz geplant. Der Insolvenzverwalter hatte zuvor bereits angekündigt, dass der Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkungen weiterläuft. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter könnten drei Monate lang aus dem Insolvenzgeld finanziert werden.
Prokon teilte mit, sein Geschäftsmodell verändern zu wollen Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte betont, die Prokon-Insolvenz biete auch eine Chance. "Wir haben als Land das Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden", sagte er.
Prokon hatte am 10. Januar auf seiner Homepage seine 75.000 Anleger aufgerufen, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Insolvenz. Kürzlich hatte das Unternehmen mitgeteilt, 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital seien gekündigt worden. Um eine Insolvenz zu verhindern, hätten laut Prokon 95 Prozent des Kapitals vorerst in der Firma bleiben müssen.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa/rts