Erstattung von Zusatzgebühren? Mehr als 80.000 Kunden in Deutschland verklagen Amazon
30.01.2025, 12:20 Uhr Artikel anhören
Verbraucherschützer halten die Zusatzgebühren für ein werbefreies Streamen für unzulässig.
(Foto: picture alliance / Sipa USA)
Seit einem Jahr müssen Prime-Video-Kunden beim Streamen mehr Werbung oder zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Verbraucherschützer halten das für unzulässig und fordern die Zusatzgebühren zurück. Die Sammelklage findet großen Anklang.
Tausende Haushalte beteiligen sich in Deutschland an der Sammelklage gegen Amazon wegen des Streaming-Dienstes Prime Video. Bislang haben sich 82.941 Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eingetragen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte.
Hintergrund ist eine Änderung des Streaming-Dienstes Prime Video: Seit Februar 2024 wird dort mehr Werbung ausgespielt - ohne vorherige Zustimmung der Kunden. Das Klageregister wurde im Mai 2024 geöffnet. Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben.
Amazon hatte seine Kunden vor die Wahl gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen. Die Verbraucherschützer sehen in der Änderung eine unzulässige Vertragsanpassung und fordern die Erstattung der zusätzlichen Zahlungen.
Anderer "Denkzettel" hatte schon Erfolg
Seit Mai können sich Betroffene für die Sammelklage anmelden. Sollte diese erfolgreich sein, bekommen Betroffene Geld zurück - 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr. "Man kalkuliert offenbar damit, dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandlos jede Preisanpassung mittragen", sagte der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso mehr freuen wir uns sagen zu können, dass es nicht so ist. So viele Verbraucher und Verbraucherinnen schenken uns das Vertrauen, ihre Interessen durchzusetzen und Amazon einen Denkzettel zu verpassen."
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte in einem ähnlichen Fall Erfolg gegen Amazon: Das Landgericht Düsseldorf erklärte eine Preiserhöhung von Prime für unzulässig. Dabei ging es um die Erhöhung der Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro.
Quelle: ntv.de, chl/dpa/AFP