Wirtschaft

Kampf der Suchmaschinen Microsoft verklagt Google

"Bing" mit allen Mitteln: Microsoft ruft die Europäer zu Hilfe.

"Bing" mit allen Mitteln: Microsoft ruft die Europäer zu Hilfe.

(Foto: REUTERS)

Der Ton zwischen Microsoft und Google wird rauer: Der US-Softwarekonzern bleibt bei der Internet-Suche weit hinter Google zurück. Jetzt soll ausgerechnet die EU-Kommission Microsoft beispringen. Brüssel war in der Vergangenheit scharf gegen die Marktmacht der Amerikaner vorgegangen.

"Wir freuen uns, allen zu erklären, wie unser Geschäft funktioniert": Google-Chef Eric Schmidt.

"Wir freuen uns, allen zu erklären, wie unser Geschäft funktioniert": Google-Chef Eric Schmidt.

(Foto: REUTERS)

Der US-Softwaregigant Microsoft hat bei der EU-Kommission Beschwerde über seinen Rivalen Google eingereicht. Google behindere systematisch den Wettbewerb für Suchmaschinen im Internet, begründete Microsoft den Schritt. Die EU-Wettbewerbsbehörde bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde Google kontaktieren und weitere Informationen von der Firma einholen. Mehr werde die Behörde dazu jetzt nicht bekannt geben, sagte eine Sprecherin.

Google ist bereits wegen Beschwerden dreier kleinerer Firmen über seine Wettbewerbspraxis im Visier der EU-Kommission. Eine dieser Firmen gehört zu Microsoft. Insofern zeigte sich Google wenig überrascht. "Was uns angeht, sprechen wir mit der Europäischen Kommission weiter über die Angelegenheit und freuen uns, allen zu erklären, wie unser Geschäft funktioniert", erklärte Google.

Erstmals hat Microsoft damit selbst eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Konkurrenten in Gang gebracht. Wie ein solches Verfahren läuft und zu welchen Ergebnissen es führen kann, das weiß man bei Microsoft aus erster Hand. Die EU-Kommission hatte in der Vergangenheit bereits gegen Microsoft Kartellstrafen in Millionenhöhe verhängt.

Jetzt dreht Microsoft den Spieß um: Jahrelang stand der Software-Konzern selbst im Fokus der Kartellhüter. Jetzt klagt er über eine Benachteiligung seiner Suchmaschine Bing durch Google. In der Wettbewerbsklage wirft Microsoft dem Konkurrenten vor, alles zu tun, um "seine Dominanz auf den Märkten der Online-Suche und der Suchmaschinenwerbung zu Lasten der europäischen Verbraucher" zu festigen.

Wer kommt wo auf die erste Seite?

Die EU-Kommission prüft seit November 2010, ob der Suchmaschinen-Anbieter Google gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Nach mehreren Beschwerden geht es dabei um die Frage, ob Google - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen die Angebote anderer Suchdienste in der Trefferliste der Suchmaschine zu weit hinten angezeigt und eigene Dienste an vorderer Stelle platziert hat. Ebenfalls untersucht wird die Preisgestaltung bei der Online-Werbung von Google.

In einem Firmenblog erklärte Microsoft-Anwalt, als einziger wesentlicher Konkurrent bei den Suchmaschinen erkenne Microsoft die Innovationsleistungen von Google an. "Wir sind aber besorgt über ein sich ausweitendes Verhaltensmuster, das darauf abzielt, alle anderen daran zu hindern, eine konkurrenzfähige Alternative zu entwickeln."

Smith wies darauf hin, dass Google nach Erhebungen der EU einen Marktanteil von 95 Prozent bei der Internet-Suche in Europa habe. "Das steht im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo Microsoft etwa ein Viertel der Suchanfragen der Amerikaner bedient, entweder direkt durch Bing oder über die Partnerschaft mit Yahoo."

Die alte Marktmacht wackelt

Ein Google-Sprecher in Hamburg sagte dazu in einer ersten Reaktion: "Wir sind nicht überrascht von diesem Schritt von Microsoft." Das Unternehmen habe ja bereits mit seiner Tochtergesellschaft, dem Verbraucherportal ciao.de, zu den Beschwerdeführern in Brüssel gezählt.

Microsoft will seine führende Stellung bei PC-Betriebssystemen und Anwendungssoftware behaupten, die dem Internet gegenüber dem stationären Computer eine immer größere Bedeutung geben. Die dominierende Stellung des Microsoft-Betriebssystems Windows stand im Zentrum von mehreren Kartellverfahren in den USA wie in Europa. Im März 2004 wurde Microsoft von der EU-Kommission zu einer Strafe von 497 Mio. Euro und einer Reihe von Auflagen zur Gestaltung seiner Software verurteilt.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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