Geldstrafe für Ex-Infineon-Chef Schumacher kommt davon
28.10.2009, 10:37 UhrDer Bestechlichkeitsprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher ist gegen eine Geldauflage von 200.000 Euro wie erwartet mangels Beweisen eingestellt worden.

Erleichterung bei Ulrich Schumacher.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
"Es fehlt nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme an einem Tatnachweis", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll.
So sei nicht bewiesen worden, dass Schumacher von einem früheren Geschäftsfreund Schmiergeld angenommen habe. Das gelte auch für die Anklagepunkt Untreue und versuchter Betrug. Die 5. Strafkammer des Landgerichts München machte zu Schumachers Gunsten auch die lange Verfahrensdauer geltend. Die Ermittlungen erstreckten sich über mehr als vier Jahre.
Die Geldauflage verhängte das Gericht wegen Steuerdelikten. Die Hälfte des Betrages fließt der Staatskasse zu, der Rest gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen wie der Anti-Korruptionsorganisation Transparency.
Der Ausgang des Verfahrens hatte sich bereits in der vergangenen Woche abgezeichnet. Damals hatte Richter Noll angekündigt, eine Verurteilung Schumachers wegen Bestechlichkeit sei unwahrscheinlich. Die Kammer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich folglich auf eine Einstellung des Prozesses geeinigt. Sobald Schumacher die Auflage bezahlt, ist die Sache für ihn endgültig vom Tisch. Er bleibt damit nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher ursprünglich beschuldigt, von einem früheren Geschäftsfreund Schmiergeld erhalten zu haben. Schumacher hatte stets bestritten, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Vor Gericht hatte nur der frühere Geschäftspartner ausgesagt, Schumacher bestochen zu haben. Andere Belastungszeugen gab es bis zuletzt nicht.
Infineon kündigte an, den Rechtsstreit um Schumachers ausstehende Abfindung von 2,6 Mio. Euro unter die Lupe zu nehmen. "Wir prüfen die zivilrechtliche Seite", sagte ein Konzernsprecher. Das Unternehmen verweigert seinem früheren Vorstandschef bislang die zweite Hälfte der einst vereinbarten Abfindung und begründet dies mit falsch abgerechneten Spesen Schumachers.
Quelle: ntv.de, rts