Wirtschaft

Entscheidung über Fluchtgefahr Schweizer Banker muss warten

Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands, Elmer, muss weiter hinter Gittern schmoren. Elmer ist wegen der Übergabe von Daten an Wikileaks in die Schlagzeilen geraten. Bereits vor seiner Festnahme war der Banker wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Rudolf Elmer

Rudolf Elmer

(Foto: AP)

Der frühere Schweizer Banker Rudolf Elmer sitzt nun doch erst einmal im Gefängnis. Der Banker, der wegen der Übergabe von Daten an Wikileaks im Rampenlicht steht, soll im Laufe des Tages vernommen werden, wie der leitende Staatsanwalt Peter Pellegrini mitteilte. Bis spätestens Freitagabend werde entschieden, ob er entlassen wird oder möglicherweise wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben muss.

Am Mittwoch war Elmer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden und konnte das Gericht als freier Mann verlassen. Doch schon kurz nach Abschluss der Verhandlung ließ die Zürcher Staatsanwaltschaft ihn erneut wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses festnehmen.

Zwei CDs für Assange

Das neue Ermittlungsverfahren bezieht sich auf Vorgänge vom Montag. Da hatte der frühere Angestellte der alteingesessenen Zürcher Vermögensverwaltungsbank Julius Bär in London auf einer Pressekonferenz dem Wikileaks-Gründer Julian Assange zwei CDs übergeben, auf denen nach seinen Angaben Daten von rund 2000 Kontoinhabern gespeichert waren.

Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands will eigenen Äußerungen zufolge mit Veröffentlichung der Daten auf Missstände wie Steuerhinterziehung aufmerksam machen. Die Bank hatte Elmer 2002 entlassen.

Bei einer Beförderung übergangen worden

Im Prozess am Mittwoch, in dem die Vorgänge vom Montag in London noch keine Rolle gespielt hatten, ließ das Gericht dieses Argument nicht gelten und nahm Elmer altruistische Motive nicht ab. Er habe jahrelang für die Bank gearbeitet und seine Aktionen erst begonnen, als er bei einer Beförderung übergangen worden und mit seinem Arbeitgeber in Streit geraten sei, erklärte der Einzelrichter am Bezirksgericht in der kurzen mündlichen Urteilsbegründung.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Elmer nach seiner Entlassung mit der Weitergabe von Daten gedroht habe. Er verurteilte Elmer, der zugegeben hatte, Bankdaten an Steuerbehörden weitergegeben zu haben, zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert.

Quelle: ntv.de, rts

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