Wirtschaft

Zuviel mit Wikileaks geplaudert Schweizer Banker verurteilt

Rudolf Elmer: An einem Tag der Prozess gemacht.

Rudolf Elmer: An einem Tag der Prozess gemacht.

(Foto: dpa)

Das ehemalige Mitglied der Schweizer Privatbank Julius Bär, Rudolf Elmer, wird wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Schwerwiegender als die Indiskretionen gegenüber der Enthüllungsplattform Wikileaks wertet das Gericht allerdings die Drohungen, die Elmer gegenüber ehemaligen Kollegen ausgesprochen hatte.

Der wegen der Weitergabe von Bankdaten an Steuerbehörden und Wikileaks angeklagte Schweizer Ex-Banker Rudolf Elmer ist zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte wegen mehrfacher Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses und mehrfacher versuchter Nötigung eine Strafe von 7.200 Franken (rund 5.000 Euro). Sie wurde für zwei Jahre zu Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 2000 Franken gefordert.

Wikileaks-Gründer Assange nahm die CDs persönlich entgegen.

Wikileaks-Gründer Assange nahm die CDs persönlich entgegen.

(Foto: dpa)

Elmer hatte vor Gericht zugegeben, Kundendaten seines Arbeitgebers an Steuerbehörden weitergegeben zu haben, auf die er als leitender Angestellter der Bär-Filiale auf den Cayman Islands Zugriff hatte. Er habe damit auf Missstände hinweisen wollen, sagte Elmer vor Gericht. Ein paar Jahre später tauchten die Daten dann auf der Enthüllungsplattform Wikileaks auf. Am Montag hatte Elmer, der in der Schweiz bereits 30 Tage im Gefängnis saß, Wikileaks-Gründer Julian Assange in London zwei CDs übergeben, die nach seinen Angaben Daten von rund 2000 Kontoinhabern enthielten, darunter auch Prominente Namen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Der Gründer der Enthüllungsseite, Julian Assange, nahm die Dateien entgegen. Sie sollen nun geprüft werden. Elmer hatte angekündigt, zunächst keine Namen von Firmen oder Personen bekanntgeben zu wollen

Erpressung versus Psycho-Terror

Den Vorwurf, er habe die Bank erpressen wollen und eine Bombendrohung ausgesprochen, wies Elmer in einem eintägigen Prozess zurück. Er gab allerdings zu, 2005 nach seiner Entlassung anonyme Mails an Mitarbeiter der Bank geschickt und mit der Weitergabe von Kundendaten an die Steuerbehörden gedroht zu haben. Bär habe eine Psycho-Terror-Kampagne gegen ihn in die Wege geleitet, erklärte er vor Gericht.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, am schwersten würden die Drohungen wiegen, die Elmer gegen frühere Arbeitskollegen ausgesprochen habe. Die Verletzungen des Bankgeheimnisses hätten für das Urteil erst in zweiter Linie eine Rolle gespielt. Nach Überzeugung des Gerichts spielte auch eine Rolle, dass Elmer sich bei einer Beförderung übergangen fühlte.

Quelle: ntv.de, sla/rts/dpa

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