"Ungewöhnlich hohes" Ordnungsgeld Suhrkampstreit: Familienstiftung muss zahlen
13.08.2013, 20:09 Uhr
Der Streit um den Suhrkamp-Verlag ist um ein Kapitel reicher.
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Im Machtkampf um den Suhrkamp-Verlag erringt Minderheitsgesellschafter Hans Barlach einen Teilsieg vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt verhängt gegen die Suhrkamp-Familienstiftung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Im Machtkampf um den Suhrkamp-Verlag gelingt Hans Barlach ein Teilsieg vor Gericht: Die Suhrkamp Familienstiftung muss 250.000 Euro bezahlen, weil sie gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hat. Das Landgericht Frankfurt verhängte damit ein laut Gerichtssprecher "ungewöhnlich hohes" Ordnungsgeld.

Errang einen Teilsieg vor Gericht: Minderheitsgesellschafter Barlach.
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Im Juli hatte Barlach eine einstweilige Verfügung erwirkt, der zufolge die Familienstiftung ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 zurückstellen muss. Die Stiftung legte dagegen Widerspruch ein - nun wurde darüber erneut verhandelt. Das Landgericht bestätigte in seinem Urteil die frühere Entscheidung, verhängte dabei aber auf Antrag Barlachs ein Ordnungsgeld.
In der einstweiligen Verfügung war die Stiftung verpflichtet worden, ihre Gewinnforderung gegenüber der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG zu stunden. Allerdings habe das die Familienstiftung nicht getan, befand das Gericht. Sie hätte "einen qualifizierten Rangrücktritt" erklären und ihre Forderung bis 2014 aufschieben müssen. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, kann die Stiftung gegen das Urteil Berufung und gegen den Ordnungsgeld-Beschluss Beschwerde einlegen.
Die Familienstiftung betreibt nach Ansicht der Kammer "das Insolvenzverfahren nur, um sich im Hinblick auf die Klägerin aus den gesellschaftsrechtlichen Bindungen zu lösen". Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags, Barlach über seine Medienholding AG 39 Prozent. Die verfeindeten Eigentümer befehden sich seit Jahren vor Gericht.
Insolvenzplan sieht Umwandlung in Aktiengesellschaft vor
Seit vergangener Woche läuft ein Insolvenzverfahren gegen den Berliner Verlag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Suhrkamp hat eigenen Angaben zufolge bisher noch keine endgültige Entscheidung über die künftige Verlagsspitze gefällt. Die drei, dem Insolvenzrecht gemäß, im Insolvenzplan genannten vorläufigen Aufsichtsratsmitglieder bildeten lediglich den Gründungsaufsichtsrat, erklärte Suhrkamp-Pressesprecherin Tanja Postpischil. Bei den Genannten handelt es sich um drei Rechtsanwälte.
Postpischil wies damit Medienberichte zurück, Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz habe sich gegen eine Mitgliedschaft in dem Kontrollgremium und für die weitere Leitung des Verlags entschieden. Dem Insolvenzplan zufolge soll Suhrkamp in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die Aktionäre würden den Aufsichtsrat wählen, der dann den Vorstand bestimmt und kontrolliert. Der mit Berkéwicz zerstrittene Minderheitsgesellschafter Hans Barlach würde damit weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Quelle: ntv.de, cri/dpa