Wirtschaft

Schutz für traumatisierte Lokführer Tarifkonflikt bei der Bahn beigelegt

Tarifeinigung bei der Bahn: Umgang mit traumatisierten Lokführern geregelt.

Tarifeinigung bei der Bahn: Umgang mit traumatisierten Lokführern geregelt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Reisende können aufatmen: Bahn und Lokführer legen ihren Streit bei. Damit sind Arbeitsniederlegungen vom Tisch. Beide Seiten einigten sich auf einen Umgang mit traumatisierten oder eingeschränkt einsatzfähigen Mitarbeitern.

Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich nach langem Ringen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Lokführer, die mit dem Zug einen Menschen überfahren haben und aufgrund einer Traumatisierung nicht mehr fahren können, erhalten demnach weiterhin ihr volles Gehalt. Für den Fahrdienst untaugliche Kollegen können sich entscheiden, in anderer Funktion lebenslang bei der Bahn zu bleiben oder mit einer Abfindung zu gehen.

"Wir haben den gordischen Knoten durchschlagen", sagte GDL-Chef Klaus Weselsky. Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber meinte: "Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung gefunden haben."

Beide Seiten hatten seit dem vergangenen Sommer verhandelt. Die Gewerkschaft forderte zwischenzeitlich eine gesonderte Versicherung für die insgesamt rund 20.000 Lokführer für den Fall, dass Kollegen nach traumatischen Ereignissen nicht mehr fahren können. Dies lehnte die Bahn ab. Weber sagte zu dem nun erzielten Abschluss: "Qualitativ halte ich das hier für sehr viel attraktiver."

Strittig war bis zuletzt, ob der besondere Beschäftigungsschutz nur für traumatisierte Lokführer gelten soll - oder auch für Kollegen, die gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, einen Zug zu führen. "Beide können nun frei wählen, ob sie ausscheiden oder in die Beschäftigungssicherung gehen", erklärte Weselsky.

Fahrdienstuntaugliche Lokführer sollen nach dem Kompromiss möglichst ihren Einsatzort nicht wechseln müssen. Der bestehende Vorrang werde ausgebaut, sagte Weber. Zusammengefasst werden die Regelungen in einem eigenen Tarifvertrag, der von April an gelten soll. Mit dem Abschluss entfernt sich die Bahn etwas von ihrem Ziel, möglichst einheitliche Tarifverhältnisse für alle Beschäftigtengruppen im Konzern zu schaffen.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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