KfW muss Schadenersatz zahlen Telekom landet mit Klage
31.05.2011, 11:17 UhrDie staatliche Förderbank KfW muss der Deutschen Telekom nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Kosten für einen Vergleich in den USA aus dem Jahr 2005 ersetzen. Das Gericht hebt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Bei der Klage ging es um insgesamt 112 Millionen Euro.
Die Förderbank KfW muss für den Schaden aufkommen, den die Deutsche Telekom im Rahmen ihres dritten Börsengangs in den USA durch Fehler im Verkaufsprospekt erlitten hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) widerrief ein zuvor ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, welches die Klage des Bonner Unternehmens vor zwei Jahren abgewiesen hatte.
Von der bundeseigenen KfW gab es zunächst keine Stellungnahme. Solange ihr die Urteilsbegründung nicht vorliege, werde sich die KfW inhaltlich nicht äußern, sagte ein Sprecher.
Die Deutsche Telekom war in den USA verklagt worden, nachdem die KfW im Jahr 2000 von ihr gehaltene Aktien über die Börse verkauft hatte, die später deutlich an Wert verloren. Die Kläger hatten in ihrer Sammelklage argumentiert, dass der Verkaufsprospekt fehlerhafte Angaben zur Akquisitionsstrategie und zur Bewertung von Immobilien enthielt.
Den Streit hatte die Telekom 2005 durch Zahlung von 120 Mio. US-Dollar beigelegt. Diese Summe und Anwaltskosten will der Konzern von seinen Aktionären KfW und Bund mit dem Argument zurück, in deren Auftrag gehandelt zu haben. Beide halten zusammen immer noch 32 Prozent. Das Landgericht Bonn hatte dem Konzern in erster Instanz recht gegeben, das OLG Köln hatte diese Entscheidung später aber verworfen.
Haftungsfrage des Bundes vor Gericht
Aus Sicht des BGH hat die KfW beim dritten Börsengang unrechtmäßig von der Telekom profitiert, weil der Konzern das Prospekthaftungsrisiko ohne Zusicherung eines finanziellen Ausgleiches übernommen hat. Nach Aktiengesetz handele es sich dabei um eine "verbotene Einlagenrückgewähr der Telekom an ihre Aktionärin, die KfW". Die KfW sei verpflichtet gewesen, die Deutsche Telekom von den mit der Sammelklage geltend gemachten Ansprüchen freizustellen. Weil dies nicht geschehen sei, müsse die Förderbank dem Telekomkonzern nun die Vergleichssumme und die Anwaltskosten ersetzen.
Die Höhe des Anspruchs muss das Oberlandesgericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, noch festlegen. Das OLG habe auch zu prüfen, ob der Bund die Platzierung der Aktien der KfW in den USA veranlasst habe und somit als Miteigentümer auch Schadenersatz leisten müsse.
Quelle: ntv.de, DJ