Wirtschaft

Gericht lehnt Haftbeschwerde ab Thomas Middelhoff bleibt in Haft

Thomas Middelhoff wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Thomas Middelhoff wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat sich mit seiner Haftbeschwerde beim Landgericht Essen nicht durchsetzen können. Middelhoff bleibe in Untersuchungshaft, entschied das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Die Haftbeschwerde werde nun dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm als zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt.

Mit der Entscheidung des Landgerichts sei der Haftbefehl "weiterhin in Kraft und wird weiter vollzogen", erklärte der Gerichtssprecher. Das Essener Landgericht hatte Middelhoff am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Verhandlungssaal einen Haftbefehl gegen den einstigen Spitzenmanager verkündet. Der Ex-Arcandor-Chef legte inzwischen Revision gegen das Urteil ein.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte Middelhoff Flüge und eine Festschrift zu Unrecht teils über die Firma abgerechnet. Das Gericht wertete dies als Untreue, als Folge der fehlerhaften Abrechnung machte sich der ehemalige Spitzenmanager demnach auch der Steuerhinterziehung schuldig. Der Handels- und Touristikkonzern Arcandor war 2009 mitsamt seiner Tochterfirmen wie Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht. Middelhoff hatte den Chefposten einige Monate zuvor aufgegeben. Mit der Arcandor-Pleite hatte das Strafverfahren nichts zu tun.

Quelle: ntv.de, bdk/AFP

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