Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag BGH bejaht erstmals Schadenersatz für Diesel-Thermofenster

Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenster-Technik zahlen, wenn diese nur in einem kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen.

Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt zum Motorschutz. Das ist nach EU-Recht prinzipiell möglich, die Grenzen dafür wurden durch Rechtsprechung infolge des Dieselskandals aber eng gezogen. Die Kläger können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Quelle: ntv.de

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