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Fusionen und Übernahmen Auswirkungen auf Hebelprodukte

Bei Firmenübernahmen oder Fusionen gibt es mehrere Möglichkeiten, die von Fall zu Fall unterschiedlich angewendet werden können. Im konkreten Fall lohnt es sich auf alle Fälle, einmal beim Emittenten nachzufragen.

Angenommen, ein feindliches Unternehmen "F" will das Unternehmen "XY" übernehmen und bietet den Aktionären des zu übernehmenden Unternehmens "XY" für 1 alte Aktie 5 neue an. Der Kurs des Unternehmens "XY" steht vor der Fusion bei 90 Euro, der Aktienkurs des feindlichen Unternehmens beträgt 18 Euro.

Auch die Volatilität passt sich an

Wenn ein Anleger nun einen Call auf die "XY"-Aktie mit Basis 60 Euro und Bezugsverhältnis 0,1 besitzt, beträgt dessen innerer Wert 3 Euro.

Nach der Fusion würde wiederum der Basispreis gemäß Umtauschverhältnis durch 5 dividiert (=12) und das Bezugsverhältnis mit 5 multipliziert (=0,5). Allerdings ändert sich in diesem Fall auch das Underlying. Aus der "XY-Aktie" wird das Unternehmen "F" als Basiswert. Der innere Wert würde sich auch in diesem Fall nicht ändern: (18-12)*0,5=3 Euro.

Zu beachten ist jedoch, dass sich auch der Zeitwert ändern kann, da die Volatilität des feindlichen Unternehmens eine andere sein wird, als jene des übernommenen Unternehmens.

Eine Anpassung der Volatilitäten dürfte in der Regel aber schon bei Bekanntgabe der Übernahmeofferte erfolgen und nicht erst bei Vollzug der Übernahme. Anleger, die möglicherweise auf einen Kurssprung zum Zeitpunkt der eigentlichen Fusion spekulieren, weil das feindliche Unternehmen z.B. eine höhere Volatilität aufweist, dürften dann bereits zu spät kommen.

Was bei Spin-Offs geschieht

Häufig kommt es vor, dass Unternehmen ganze Bereiche verkaufen und separat an die Börse bringen (so geschehen im Fall Bayer + Lanxess oder Hypovereinsbank + Real Estate). Während der Aktionär zusätzliche Anteile am Spin-Off erhält, wird bei Optionsscheinen der Basiswert derart angepasst, dass sich der neue Basiswert auf einen Aktienkorb bezieht.

Die Gewichtung des Aktienkorbes wird durch das den Aktionären eingeräumte Bezugsrecht bestimmt. So gibt es z.B. die Basiswerte Bayer (1,0) + Lanxess (0,1), das bedeutet, dass der Korb 1 Aktie der Bayer AG und 0,1 Aktien von Lanxess enthält. Dem Optionsscheinbesitzer entsteht dadurch kein Nachteil.

Walter Kozubek, anlagezertifikate.de

Quelle: ntv.de

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