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Keine Flowers-Power bei HRE Ausschuss für Enteignungsgesetz

Die umstrittenen Gesetzespläne zur Verstaatlichung der angeschlagenen Bank Hypo Real Estate (HRE) hat eine weitere Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte das Banken-Enteignungsgesetz. Damit gilt die Zustimmung auch des Bundestages an diesem Freitag als sicher. Der Bundesrat soll noch Anfang April endgültig entscheiden.

Die HRE benötigt zum Überleben dringend weitere Milliardenhilfen. Der Bund strebt wegen der umfangreichen Staatshilfen eine Komplettübernahme an. Eine Enteignung der Aktionäre soll nur letztes Mittel sein, wenn zuvor andere Maßnahmen gescheitert sind. Die Zeit drängt. Bis spätestens Ende April soll Klarheit herrschen. Offen ist, wie sich HRE-Großaktionär J.C. Flowers verhält. Er kann unter anderem ein Kaufangebot des staatlichen Rettungsfonds SoFFin annehmen oder er wird gegen entsprechende Entschädigung enteignet.

Mit dem "Rettungs-Übernahmegesetz" können erstmals in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands marode Banken verstaatlicht werden. Es soll nur bis Ende Juni gelten und ist auf die Rettung der HRE zugeschnitten. Experten stützen das Vorgehen der Bundesregierung. Eine Insolvenz des für die Finanzmärkte wichtigen Instituts soll vermieden werden. Allein der Staat hat bisher 87 Mrd. Euro an Hilfen bereitgestellt, 15 Mrd. die Finanzindustrie. Die HRE benötigt rasch bis zu zehn Mrd. Euro frisches Geld. An der Börse ist das Institut heute nur noch rund 180 Mio. Euro wert.

Kleinere Änderungen

Die Gesetzespläne sehen zugleich Änderungen am Banken-Rettungspaket von 480 Mrd. Euro vor. So wird die Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Auch werden Abstimmungsquoten bei Kapitalmaßnahmen auf Hauptversammlungen gesenkt sowie Fristen zur Einberufung von Aktionärstreffen deutlich verkürzt. Es soll ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch eingeführt werden, wenn Aktionäre Hilfsmaßnahmen blockieren. Schließlich sollen Übernahmeangebote erleichtert werden.

Auf Druck der Union wurden noch kleinere Änderungen vorgenommen. So soll es keine generelle Verlängerung der Garantie-Laufzeiten auf fünf Jahre geben. Die längere Laufzeit darf maximal für ein Drittel der jeweiligen Bürgschaftssumme gelten. Zudem wurden Vorgaben zu den Schritten vor einer Enteignung klarer gefasst. So darf es ohne Hauptversammlung nicht zur Enteignung kommen. Zudem muss die Regierung den Finanz- und den Haushaltsausschuss informieren.

Quelle: ntv.de

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