Vitaminkartell vor Gericht BASF schießt Eigentor
12.12.2007, 11:44 UhrDie Klage des Chemiekonzerns BASF gegen eine Kartellstrafe der EU ist mit einer Erhöhung der Geldbuße durch das Gericht ausgegangen. Das Europäische Gericht erklärte die Kartellentscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2004 zwar für nichtig. Denn die Kommission hätte die rechtswidrigen Absprachen von BASF, Akzo Nobel und UCB auf dem weltweiten und europäischen Markt getrennt behandeln müssen. Doch eine Neuberechnung ergab für BASF eine um 54.000 Euro höhere Geldbuße von nunmehr 35,02 Millionen Euro. Die Richter verschärften damit zum ersten Mal eine Kartellstrafe der EU.
Das Gericht sah keinen Grund, dem Chemiekonzern einen Nachlass dafür einzuräumen, dass er Informationen über das Kartell preisgegeben hatte. Diese seien im Hinblick auf die Verstöße am europäischen Markt von geringem Wert gewesen.
Die Kommission hatte 2004 gegen die drei Unternehmen insgesamt Geldbußen von 66,34 Millionen Euro verhängt. Es ging dabei um das als Vitamin B4 bekannte Cholinchlorid, das als Futtermittelzusatz das Wachstum von Schweinen und Geflügel fördert. Die Konzerne hätten gegen die Wettbewerbsregeln der EU Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt. BASF und die belgische UCB klagten auf Aufhebung oder Verringerung der Geldbuße. Die Belgier waren dabei erfolgreich: Bei der Neuberechnung der Strafe setzte das Gericht den Betrag für UCB um 90 Prozent auf 1,87 Millionen Euro herab, weil das Unternehmen das europäische Kartell angezeigt hatte.
Keinen Erfolg hatte die Klage des dritten beteiligten Unternehmens. Akzo Nobel war gegen die Entscheidung vorgegangen, weil die Kommission die Konzernmutter für das Vorgehen ihrer Tochterunternehmen verantwortlich gemacht hatte. Doch habe nicht widerlegt werden können, dass die Mutter bestimmenden Einfluss auf die Tochterfirmen ausübe, erklärte das Gericht.
Quelle: ntv.de