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Schmiergeld bei Siemens BGH sieht Untreue

Die Richter am Bundesgerichtshof, BGH, halten die Bestechungsaffären beim Technologiekonzern Siemens auch für einen Fall von Untreue. Die Richter äußerten in der ersten Verhandlung über den Skandal deutliche Zweifel an der Argumentation der Anwälte der Angeklagten, dass die Schmiergeldzahlungen dem Unternehmen nicht geschadet hätten. Die schwarzen Kassen an sich seien schon ein Schaden, sagte Richter Ekkehard Appl in Karlsruhe.

Der Zweite Strafsenat verhandelt über die Revision gegen die Verurteilung zweier früherer Manager und des Unternehmens wegen Schmiergeldzahlungen an Führungskräfte des italienischen Energiekonzerns Enel. Die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan sagte, Strafbarkeit komme schon allein deshalb in Frage, weil der angeklagte Ex-Siemens-Manager Andreas K. die schwarzen Kassen nicht dem Zentralvorstand und der Buchhaltung offenbart habe. Wann der BGH sein Urteil verkünden wird, ist noch nicht klar.

Das Landgericht Darmstadt hatte K., den früheren Finanzchef der Siemens-Kraftwerkstochter KWU, im Mai 2007 wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 400.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der ehemalige Siemens-Mitarbeiter Horst V. erhielt wegen Beihilfe zur Bestechung neun Monate Haft auf Bewährung.

Schmiergeld sorgte für Gewinne

Nach Überzeugung des Landgerichts haben beide Führungskräfte zwischen 1999 und 2002 sechs Mio. Euro Schmiergeld an Enel-Manager gezahlt. Dadurch sei Siemens an Aufträge für Kraftwerksturbinen im Gesamtwert von 450 Mio. Euro gelangt und habe daraus einen Gewinn von 104 Mio. Euro vor Steuern erwirtschaftet. Für die Schmiergelder seien schwarze Kassen und ein Kontengeflecht in Liechtenstein genutzt worden.

Die Angeklagten hatten die Strafe als zu hart empfunden und Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft will härtere Strafen erreichen. Siemens wehrt sich beim BGH dagegen, 38 Mio. Euro als Gewinnausgleich an die Staatskasse zu zahlen. Das Unternehmen habe schon Entschädigungszahlungen an Enel geleistet und würde damit doppelt bestraft, sagte Siemens-Anwalt Martin Reymann-Brauer. Er verwies darauf, dass K. gegen interne Verhaltensregeln verstoßen habe und nach Bekanntwerden der Affäre entlassen worden sei.

Nur die erste Runde

Der Darmstädter Prozess war nur ein Vorspiel für den Korruptionsskandal, der Siemens seit Herbst 2006 erschüttert. Das Unternehmen will wegen der illegalen Geschäftspraktiken seine früheren Chefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld sowie neun weitere Ex-Manager auf Schadenersatz verklagen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind bei Siemens 1,3 Mrd. Euro in dunkle Kanäle geflossen.

Quelle: ntv.de

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