Meldungen

Riskante Zinsgeschäfte Deutsche Bank soll zahlen

Die Deutsche Bank ist im Rechtsstreit mit Kommunen um Millionenverluste aus riskanten Zinsgeschäften erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass Deutschlands größtes Geldhaus zwei Versorger der fränkischen Stadt beim Abschluss einiger Zinsgeschäfte unzureichend über dessen Risiken aufgeklärt hat. Daher müsse die Bank knapp eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Richterin Helga Twardzik erkannte aber zugleich erhebliches Mitverschulden der Stadtwerke und der Heizkraftwerke Würzburg, die zusammen gut 2,6 Mio. Euro gefordert hatten.

Die Deutsche Bank will die Entscheidung anfechten. "Dabei erwarten wir, dass die Einschätzung einer Pflichtverletzung korrigiert wird, da uns die Gründe nicht überzeugt haben", sagte ihr Anwalt Christian Duve. Auch die Kläger zeigten sich nur bedingt zufrieden. Der Schadenersatz sei zwar ein Teilerfolg, sagte Klägeranwalt Jochen Weck. "Mit einem Mitverschulden von zwei Drittel können wir aber nicht zufrieden sein." Nach seiner Auffassung haben insgesamt 200 Kommunen und 500 Mittelständler Verluste wegen riskanter Zinsswap-Geschäfte angehäuft.

Falsch kalkuliertes Risiko

Das Urteil aus Würzburg könnte Signalwirkung für etwa 20 weitere Verfahren von Kommunen und mittelständischer Firmen haben, die ebenfalls gegen die Deutsche Bank klagen. Sie bemängeln eine unzureichende Beratung beim Geschäften, mit denen sie ihre Schuldenlast verringern wollten. Die größte Klage in dem Fall hat die Stadt Hagen eingereicht. Sie fordert 57 Mio. Euro Schadenersatz. Das Verfahren beginnt Ende April.

Das Landgericht Magdeburg hatte im Januar die Klage eines lokalen Versorgers gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Der Streitwert war dabei aber deutlich kleiner.

In dem Rechtsstreit geht es um "Spread-Ladder-Swaps" oder Zinsswaps, die das Geldhaus ihren Kunden verkauft hat. Diese Derivaten sind im Kern eine Wette auf den Abstand zwischen kurz- und langfristigen Zinsen. Erhöht er sich, profitiert der Käufer. Verringert sich die Differenz jedoch wie in den vergangenen Jahren, drohen dem Kunden Verluste. Mit ähnlichen Produkten haben viele Stadtkämmerer die Schuldenlast ihrer Kommunen teils deutlich reduziert. Mit einigen Mittelständlern hat die Deutsche Bank Vergleiche geschlossen.

Keine Verharmlosung

Das Würzburger Landgericht sieht vor allem in zwei Punkten eine mangelnde Aufklärung über die Risiken des Zinsswap-Geschäfts. Zum einen hätte die Bank umfangreicher über die Zinsentwicklung in der Vergangenheit informieren müssen, um den Versorgern ein besseres Bild zu geben. Zum anderen habe die Bank die beiden Unternehmen nicht ausreichend dazu gedrängt, die Vereinbarkeit solch spekulativer Geschäfte mit kommunalrechtlichen Vorschriften zu prüfen.

Die Hauptschuld treffe hier aber die Versorger selbst, betonte die Richterin. Andere Vorwürfe der Kläger, wie eine Verharmlosung der Risiken durch die Deutsche Bank, wurden verworfen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen