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HRE-Beteiligung Flowers nennt seinen Preis

Der US-Finanzinvestor J. C. Flowers will nicht um jeden Preis seine Beteiligung an der Hypo Real Estate (HRE) verkaufen. "Unsere Präferenz ist, unser Engagement bei der Hypo Real Estate weiterzuführen", sagte Christopher Flowers der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Von der Bundesregierung verlangt er im Falle des Ausstiegs eine Entschädigung, die sich an dem Aktienkurs orientieren soll, der in den zwei Wochen vor dem Aufkommen der Verstaatlichungsgerüchte am 8. Januar gegolten habe: "Hier sprechen wir über knapp drei Euro pro Aktie." Flowers hatte bei seinem Einstieg 22,50 Euro für die HRE-Aktie bezahlt. Am Donnerstagnachmittag lag der Kurs bei 1,64 Euro.

Flowers bot der Bundesregierung dem Bericht zufolge Gespräche zur Zukunft der überschuldeten Bank an. In einem Schreiben an die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien in Berlin und an den Chef des Rettungsfonds SoFFin, das der Zeitung vorliegt, zeige sich Flowers verwundert darüber, dass die Bundesregierung keine weiteren Gesprächstermine mehr angeboten habe. "Enttäuscht sind wir aber vor allem über den Umstand, dass keine alternativen Szenarien zur Diskussion gestellt und auch keine Termine für weitere Gespräche angeboten wurden", habe Flowers geschrieben.

Steinbrück skeptisch

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück äußerte sich derweil zurückhaltend über den von Flowers genannten fairen Preis von knapp drei Euro je Aktie. "Der Punkt ist, dass wenn Flowers ein solcher Preis angeboten wird, auch allen anderen Aktionären dieser Preis angeboten wird, und damit sind wir gegebenenfalls in Sphären, die weit über die augenblickliche Börsenkapitalisierung des Unternehmens hinausgehen", sagte der SPD-Politiker am Rande einer Veranstaltung in Kiel. "Und da muss man sich die Frage stellen, ob man das öffentlich und den Steuerzahlern rechtfertigen kann."

Zuvor hatte sich Steinbrück implizit gegen ein weiteres Mitwirken von Flowers als Großaktionär bei der HRE aus. "Das ist sein nachvollziehbares Interesse, aber ich sehe nicht ein, warum ein Finanzinvestor, der genau weiß, dass er im guten Fall gutes Geld macht, aber im schlechten Fall auch Geld draufgibt, vom Bund quasi kompensiert werden soll", sagte er. Der Aktienkurs der HRE sei deutlich heruntergegangen, er (Flowers - d.R.) verliere darüber Geld, aber der Bund und damit die deutsche Öffentlichkeit stehe "nicht in der Pflicht, Herrn Flowers besonders gut zu behandeln", machte Steinbrück klar.

Der Finanzminister bekräftigte, der Bund brauche eine Kontrollmehrheit an der HRE, "das ist mindestens 75 Prozent plus eine Aktie". Daraus folgten bessere Refinanzierungskonditionen und geringere Kapitalanforderungen. Außerdem müsse der Bund angesichts der gegebenen Garantien auch einen Einfluss auf die Restrukturierung der HRE haben.

Das Kabinett hatte am Mittwoch den Entwurf des "Rettungsübernahmegesetzes" gebilligt, mit dem die Grundlage für eine Rettung des Immobilienfinanzierers geschaffen werden soll. Danach darf die Regierung nur dann eine Rechtsverordnung zur Enteignung der Altaktionäre erlassen, wenn sie zuvor alle milderen Mittel ausgeschöpft hat, um sich die Kontrolle über ein Institut zu sichern.

Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet nach dem Gesetzentwurf am 30. Juni. Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Beschlusses können bis zum 31. Oktober erlassen werden. Würde eine solche Verordnung erlassen, bezöge sie sich "ausschließlich auf den Fall HRE", hatte Steinbrück gesagt.

Quelle: ntv.de

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