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Gläubiger gehen leer aus Flowtex-Klage abgewiesen

Karlsruhe hat die milliardenschwere Schadensersatzklage von FlowTex-Gläubigern gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen. Wie bereits das Landgericht sah es auch das OLG als nicht erwiesen an, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe das Flowtex-Betrugssystem mit nicht existierenden Horizontalbohrern schon im Jahr 1996 durchschaute. Über 100 Banken und Leasingfirmen hatten in dem Amtshaftungsprozess rund 1,1 Milliarden Euro vom Land verlangt.


Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sagte, das Oberlandesgericht habe die Auffassung des Landes bestätigt, Betriebsprüfer und Steuerfahnder hätten keine Amtspflichten verletzt. "Insbesondere stellte der Senat keine Beihilfe zum Betrug durch die Finanzbeamten fest." Nur bei einer vorsätzlichen Beihilfe zum Betrug oder bei vorsätzlichem Amtsmissbrauch wäre eine Haftung des Landes Baden-Württemberg in Betracht gekommen, betonte der Vorsitzende Richter Martin Zöller in der Urteilsverkündung. Diesen Nachweis hätten die geschädigten Banken aber nicht führen können. Allerdings habe es eine "gewisse Nähe" eines Finanzbeamten zu dem früheren FlowTex-Chef Manfred Schmider gegeben, urteilte der Zivilsenat.


Nach der Beweisaufnahme sei das Gericht davon überzeugt, dass die Betriebsprüfer die Zahlungsflüsse zwischen den von Schmider und seinem damaligen Kompagnon Klaus Kleiser beherrschten Firmen erkannten und auch bemerkten, dass die Bohrsysteme teilweise unrentierlich arbeiteten. Es sei aber nicht nachzuweisen, dass sie auch von der Fälschung der Unterlagen wussten, mit denen das Fehlen von rund 1.000 Horizontalbohrsystemen verschleiert wurde.
Die Firmengründer von FlowTex, Schmider und Kleiser, hatten ein groß angelegten Betrugssystem mit nicht existierenden Horizontalbohrmaschinen aufgebaut. Banken und Leasingfirmen gaben Kredite in Milliardenhöhe. Der größte Betrug in der Nachkriegsgeschichte wurde im Jahr 2000 entdeckt, Schmider und Kleiser anschließend zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.


Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde vom OLG nicht zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt werden, so dass die Akte FlowTex noch nicht endgültig geschlossen ist.


Der als Betriebsprüfer eingesetzte Finanzbeamte S. erhielt am 12. Juli 2007 vom Landgericht Mannheim eine Bewährungsstrafe, weil er von Schmider einen VW-Golf zum Vorzugspreis gekauft hatte. Vom Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen wurde er jedoch freigesprochen.
Der zu elfeinhalb Jahren verurteilte Manfred Schmider wurde im Oktober 2007 aus der Haft entlassen, die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Karlsruhe 12 U 208/05)

Quelle: ntv.de

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