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Streikverbot bis 30.9. Gericht stoppt GDL

Die angekündigten Streiks der Lokführer im Personen- und Güterverkehr dürfen zunächst nicht stattfinden. Das Arbeitsgericht Nürnberg habe die Arbeitskampfmaßnahmen bei der Bahn-Transporttochter Railion und im Fernverkehr bundesweit untersagt, sagte Bahn-Verhandlungsführer Werner Bayreuther am Mittwoch. Das Arbeitsgericht Nürnberg bestätigte unterdessen, dass es in einer einstweiligen Verfügung der Lokführergewerkschaft GDL Streiks im Güterverkehr untersagt hat.

Zur Begründung verwies Gerichtssprecher Wilfried Eck darauf, dass der gesamten Volkswirtschaft immense Schäden drohten, Hauptreisezeit sei und die Streiks Folgen haben könnten, die nicht absehbar seien und auch nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Mit der Entscheidung sei noch nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit des Streits entschieden, sagte Eck. Die einstweilige Verfügung sei bis 30. September gültig.

Die GDL legte umgehend Widerspruch gegen das Streikverbot ein. Er denke, dass das Gericht dies genauso schnell abhandele, wie es dem Arbeitgeberantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefolgt sei, sagte GDL-Chef Manfred Schell in einem Fernsehinterview.

Bahn für rasche Vermittlung

Nach dem gerichtlichen Stopp des Lokführerstreiks drängt die Deutsche Bahn auf die rasche Bestellung eines Vermittlers im Streit mit der Gewerkschaft GDL. "Man könnte heute einen Mediator bekommen und sich morgen an den Tisch setzen", sagte Personalvorstand Margret Suckale. Die Bahn habe bereits zwei Kandidaten für den Posten in petto, wolle ihre Namen aber noch nicht nennen. Möglich wäre auch, zwei Mediatoren zu bestellen - für jede Seite einen, sagte Suckale. Wichtig sei, dass die GDL an den Verhandlungstisch zurückkehre.

Zur am Vortag ins Gespräch gebrachten Einsetzung eines Vermittlers liefen am Mittwoch nach Angaben der Gewerkschaft noch keine Sondierungsgespräche zwischen Bahn und GDL.

Quelle: ntv.de

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