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Firmengründer müssen zahlen Infomatec-Urteil bestätigt

Die beiden Gründer des einstigen Softwareherstellers Infomatec müssen nach einer Gerichtsentscheidung geschädigten Anlegern Schadenersatz zahlen.

Das Oberlandesgericht München wies die Berufung der Unternehmer Gerhard Harlos und Alexander Häfele als aussichtslos zurück (Az. 27 U 773/05). Ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom vergangenen Oktober sei damit rechtskräftig, sagte eine Justizsprecherin am Montag.

Die Richter hatten im Herbst festgestellt, Harlos und Häfele hätten 1999 mit zwei falschen Ad-hoc-Mitteilungen der inzwischen insolventen Firma Anleger getäuscht, und seither einer Reihe von Anlegern Schadenersatz zugesprochen (Az. 6 O 4649/03).

Quelle: ntv.de

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