Richter rügen Deutsche Bank Kirch scheitert vor Gericht
18.03.2008, 15:19 UhrIn seinem juristischen Dauerstreit mit der Deutschen Bank ist der Medienunternehmer Leo Kirch vor Gericht mit seiner Forderung nach Bildung von Rückstellungen für etwaigen Schadenersatz gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies das Begehren in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil in zweiter Instanz zurück (Az.: 5 U 171/06).
Allerdings rügte das OLG zugleich, der Vorstand der Bank habe bei der Hauptversammlung 2005 nicht alle Fragen der zwei klagenden Aktionäre aus dem Kirch-Lager ausreichend beantwortet. Die Beschlüsse dieser Hauptversammlung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat seien daher nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank hat, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt.
Das OLG befand, trotz der erheblichen Höhe möglicher Schadenersatzansprüche - die Kläger gehen von etwa zwei Milliarden Euro aus - sei die unterbliebene Rückstellung "kein wesentlicher Ansatzfehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses". Die möglichen Beträge stünden in einem "verschwindend geringen Verhältnis" zur Bilanzsumme der Bank.
Das Gericht urteilte aber auch, die Kläger hätten zu Recht beanstandet, dass eine Frage zur Führungsstruktur der größten deutschen Bank nicht ausreichend beantwortet worden sei.
Die Deutsche Bank betonte, das Gericht habe "lediglich eine einzige Antwort auf eine wenig relevante Frage" für unzureichend erachtet. Die Aufhebung der Entlastungsbeschlüsse habe "keine praktischen Auswirkungen" und ändere nichts daran, "dass jeweils mehr als 98 Prozent unserer Aktionäre in der Hauptversammlung 2005 die Amtsführung von Vorstand und Aufsichtsrat gebilligt haben", erklärte ein Sprecher der Bank.
Quelle: ntv.de