Haftungskosten bei Fehlern Klage gegen BaFin
23.02.2009, 14:01 UhrDie gesamte deutsche Finanzbranche will gerichtlich gegen die Finanzaufsicht BaFin vorgehen. Im Kern geht es um die grundsätzliche Klärung der Frage, wer für mögliche Haftungskosten bei einem fehlerhaften Verhalten der Behörde aufkommt, wie der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft, erklärte. Nach derzeitigem Stand würden die Kosten auf die Banken umgelegt, die die BaFin beaufsichtigt und die die Behörde wiederum finanzieren.
"Die eingeleiteten Verfahren werden von der gesamten Finanzwirtschaft, das heißt der Kredit-, der Versicherungs- und der Wertpapierwirtschaft, getragen und erfolgen in Abstimmung und offener Kommunikation mit BaFin und dem Bundesministerium für Finanzen", teilte der ZKA mit. Es gebe "konstruktives und kooperatives Einvernehmen" zwischen allen Beteiligten, in dieser Frage möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Konkreter Aufhänger ist die Schadensersatzklage eines ehemaligen Volksbank-Vorstands, der von der BaFin vor fast zehn Jahren offenbar rechtswidrig abberufen worden ist. Dort gehe es zwar nur um eine relativ kleine Haftungssumme der BaFin, hieß es in Finanzkreisen. Alle Beteiligten wollten die grundsätzliche Haftungsfrage aber klären, ehe es zu größeren Fällen komme.
Es könne nicht sein, dass Unternehmen, die die BaFin über Umlagen finanzieren, möglicherweise noch Schadensersatzansprüche zu finanzieren hätten, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Bankenkreise. Nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts hafte der Staat für Schäden, die seine Bediensteten bei der Finanzaufsicht verursachten.
Die BaFin mit Sitz in Bonn und Frankfurt wurde im Jahr 2002 als Finanzaufsicht gegründet und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium in Berlin.
Quelle: ntv.de