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Für toxische Wertpapiere Kommt die "Bad Bank light"?

In der Debatte um eine Milliarden-Entlastung der Banken von Risiko-Papieren wird in der Koalition auch das Modell einer "Bad Bank light" diskutiert. Danach sollen die Bankbilanzen mit Hilfe von Ausgleichsforderungen "entgiftet" und so die Institute vor weiteren Abschreibungen bewahrt werden, ohne dem Bund die Verluste aufzubürden. Dieser Vorschlag aus den Koalitionsfraktionen zur Entsorgung des "Giftmülls" wurde in Berlin bestätigt.

Das Bundesfinanzministerium nannte einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatt" aber eine "reine Spekulation", an der man sich nicht beteilige. An der Börse hieß es, die angeblichen Pläne für eine "Entgiftung" der Bankbilanzen seien noch zu unausgereift, um die Aktienkurse nachhaltig zu bewegen. Als Kurstreiber sahen Händler vor allem die kräftige Erholung der Bankenwerte an der US-Börse.

Instrument der Ausgleichsforderung

Die toxischen oder "giftigen" Wertpapiere in den Bankbilanzen sind ein wesentlicher Grund für das nach wie vor mangelnde Vertrauen im Bankensektor. Die Rede ist von mehreren hundert Milliarden Euro Abschreibungsbedarf. Daher kommt trotz staatlicher Garantien das Kreditgeschäft nicht in Schwung. Die Bundesregierung lehnt eine staatliche "Bad Bank" bisher entschieden ab, die die Problempapiere aufkauft und zu Lasten des Steuerzahlers entsorgt.

Das nun vorgeschlagene Instrument der Ausgleichsforderung wurde nach Angaben aus der Koalition bereits bei der Währungsreform 1948 und bei der deutschen Einheit 1990 zur Sanierung unter anderem von Kreditinstituten eingesetzt.

Der Vorschlag sieht vor, dass die "giftigen" Wertpapiere in den Bankbilanzen durch werthaltige langfristige Ausgleichsforderungen gegen den Staat - etwa den Rettungsfonds SoFFin - ersetzt würden. Der Staat übernimmt die Wertpapiere, ohne den Banken Liquidität zur Verfügung stellen zu müssen. Die Banken - bilanziell so gereinigt - könnten sich dann das frische Geld wieder untereinander zur Verfügung stellen.

International kaum machbar

In den folgenden Jahren könnten die Banken die Ausgleichsforderung durch einen Teil ihrer Gewinne sukzessive abzahlen. Die Banken würden damit über viele Jahre an der Finanzierung ihrer Problempapiere beteiligt. Außer im Falle einer Bankenpleite müsste der Staat die Ausgleichsforderungen bei entsprechender Laufzeit von 40 bis 50 Jahren nicht bedienen, wird von den Befürwortern argumentiert.

Als problematisch gilt aus Sicht von Experten, dass solche Ausgleichsforderungen im nationalen Rahmen durchaus eine Lösung sein könnten, aber nicht in einer global vernetzten Banken-Landschaft. Auch sei unklar, zu welchem Preis und welche Papiere übernommen werden sollen. Besser sei es, dass jede Bank das Problem löse.

Ausgleichsforderungen zum Bilanzausgleich wurden nach Angaben aus der Koalition zuletzt 1990 bei der D-Mark-Umstellung in Ostdeutschland genutzt, insbesondere im Bankenbereich. So habe sich das Produktivvermögen der Unternehmen vielfach als wenig werthaltig erwiesen. Zum Zeitpunkt der Währungsumstellung am 1. Juli 1990 hätten Banken Ausgleichsforderungen von umgerechnet 27 Mrd. Euro in ihre Bilanzen eingestellt. Die mit der Währungsunion 1990 geschaffenen Ausgleichsforderungen hätten eine Laufzeit von 45 Jahren gehabt und seien marktmäßig verzinst und handelbar gewesen.

Quelle: ntv.de

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